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Sondernutzungsgebühr

 
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Rheinlaender
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 13:43    Titel: Sondernutzungsgebühr Antworten mit Zitat

Hallo,im letzten Jahr ist mein Auto für zweieinhalb Wochen Unangemeldet in Köln vor unserer Haustür auf der Strasse gestanden,bis es dann abgeschleppt und verwertet wurde.Neben den Abschleppkosten und einer Strafe von 500 Euro, möchte die Stadt jetzt noch eine Nutzungsgebühr nach §18 StrWG,§19a Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NRW) sowie §11 Abs.3 Sondernutzungssatzung der Stadt Köln.Es wird hier eine Gebühr von 73,00 Euro (7qm x !0,50 Euro)verlangt.
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/strassen-gruen/sondernutzungssatzung.pdf Nach der hier aufgezeigten Gebührentabelle,käme Imho nur volgendes in Betracht:2 Verkauf ohne festen Standort
2.1 mit Verkaufswagen m²/Monat 10,50
2.2 ohne Verkaufswagen, z.B. Bauchladen je Tag 13,80
Da es isch aber hier um keinen Verkauf handelte ist mir diese Erhebung von Gebühren sehr Schleierhaft,kann mir hier jemand vieleicht weiterhelfen.Weiß vieleicht jemand wie hier die Rechtslage ist?
Gruß Ralf
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach der hier aufgezeigten Gebührentabelle,käme Imho nur volgendes in Betracht:2 Verkauf ohne festen Standort


Nö, IMHO kommt die Ziffer 13 der Gebührenordnung zum Tragen.

Abstellen von nicht zugelassenen PKW über zwei Wochen zu 10,50 €/ Monat/ Qm.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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