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Blockade-Fahrstil eines ( fiktiven ) [Auto]-Fahrers

 
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Lederbeutel100
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 10:19    Titel: Blockade-Fahrstil eines ( fiktiven ) [Auto]-Fahrers Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forums-User,

gehen wir einmal von folgendem völlig fiktiven Fall aus. Auf der Autobahn ereignet sich ein schwerer Unfall, was zur Folge hat, dass der Verkehr anfangs völlig zum Stillstand kommt und sich ein großer Stau bildet. Einige Autofahrer beginnen nun verbotenerweise den Standstreifen zu benutzen um die nächste Ausfahrt zu erreichen. Ich stehe ( in diesem völlig fiktiven Fall ) mit meinem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur und beobachte also die – rechts von mir - vorbeifahrenden Autos. Plötzlich bemerke ich, wie das vor mir stehende [Auto]-Fahrzeug den beginnenden stop- and go-Verkehr dazu nutzt sich immer weiter auf den Standstreifen vorzuschieben, bis schließlich etwa zwei Drittel bis dreiviertel des Fahrzeugs sich auf dem Standstreifen befinden, während sich der Rest des Fahrzeugs noch auf der rechten Fahrbahnspur befindet. Die Folge dieses Manövers ist, dass die nun auf der Standspur herankommenden Fahrzeuge nicht mehr weiterfahren können. Es erweckte anfangs auf mich den Eindruck, als wolle der [Auto]-Fahrer in einer Art Selbstjustiz die anderen Autofahrer dazu zwingen sich an die Verkehrsregeln zu halten und nicht den Standstreifen zum Fahren zu benutzen. Nach einiger Zeit beginnen dann die Autofahrer auf der Standspur zu hupen und mittels rechts blinken ihre Weiterfahrabsicht auszudrücken. Obwohl der immer wieder auftretende stop-and-go-Verkehr sowie mein absichtliches zurückbleiben ein problemloses wiedereinfädeln des [Auto]-Fahrers auf die rechte Fahrspur ermöglichen würde, bleibt dieser bei seinem Fahrstil ( = Blockade des Standstreifens ). In diesem völlig fiktiven Fall zücke ich nun mein Handy und beginne den [Auto]zu filmen ( zwecks Dokumentation von Kennzeichen und Fahrstils ) . Hierbei filme ich sowohl während der stop-and go-Verkehr “fließt“ als auch während alle Fahrzeuge zum Stillstand gekommen sind. Die Fahrweise des [Auto]-Fahrers dauert etwa 20 Minuten ( !!! ) an. Nach dieser Zeit entdeckt der [Auto]-Fahrer, dass ca. 100 bis 150 Meter vor ihm die Autobahnmeisterei einen Durchgang im Drahtzaun geöffnet hat und nun ein Verlassen der Autobahn über einen Feldweg möglich ist. Anschließend fährt der [Auto]-Fahrer rechts an den auf der rechten Fahrspur stehenden Autos vorbei und verlässt – gefolgt von den anderen Fahrzeugen, die schon länger hinter ihm auf dem Standstreifen standen - die Autobahn. Es ergeben sich nun folgende Fragen…

1. hat sich der [Auto]-Fahrer durch seinen 20-minütigen Blockade-Fahrstil strafbar gemacht?

2. hat sich der [Auto]-Fahrer durch sein rechts überholen und aufgrund des Fahrens auf der Standspur auf den letzten 100-150 Metern vor Erreichen der behelfsmäßigen Ausfahrt strafbar gemacht ?

3. habe ich mich strafbar gemacht, da ich nicht nur während der Verkehr ruhte sondern auch im langsamen stop-and go Verkehr gefilmt habe ? ( Da ich mehrere Filme gedreht habe, kann ich natürlich auch nur jene verwenden, die aufgenommen wurden, während der Verkehr ruhte. )

4 muss man sich an eine bestimmte Polizeidirektion wenden, oder kann man den [Auto]-Fahrer in jeder Polizei-Direktion anzeigen ?

5 ist es relevant, dass ich den Fahrer des [Auto]nicht im geringsten beschreiben kann, da die Scheiben extrem gespiegelt haben ? Oder reicht es, daß auf dem Handy-Film das Kennzeichen absolut klar zu erkennen ist ?


Gruß vom Lederbeutel

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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 26.02.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

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Lederbeutel100
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry,

ich habe nicht gewußt, daß man die Auto-Marke nicht nennen darf.


MfG

Lederbeutel100
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Kfz-Kennzeichen kann keine VerkehrsOWi begehen, das kann immer nur ein Fahrer.

Ist der nicht erkennbar, kann man getrost den ganzen Speicherplatz (einschließlich des Nachweises der eigenen VerkehrsOWi) wieder frei machen und sich seines Lebens freuen.

Das lohnt(e) den Aufwand nicht ....

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Lederbeutel100
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

@ Ronny1958,

bedeutet dies, daß sich die Polizei weigern würde eine Anzeige entgegenzunehmen ?

Finde die Regelung, dass man den Fahrer beschreiben muss etwas seltsam, da ja zwangsläufig der Halter des Fahrzeugs doch wissen müßte, ob er selbst gefahren ist, oder aber ob er an besagtem Tag das Fahrzeug verliehen hatte.

Wenn ich heute bei rot über die Ampel fahre und geblitzt werde und hierbei lediglich mein Kennzeichen zu sehen ist, nicht aber mein Gesicht, dann ist doch schließlich auch der Halter dran. Oder etwa nicht ?

Gruß

Lederbeutel
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lederbeutel100 hat folgendes geschrieben::
bedeutet dies, daß sich die Polizei weigern würde eine Anzeige entgegenzunehmen ?


"Jedermann kann den Strafverfolgungsbehörden (= jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft) persönlich oder schriftlich ein mutmaßlich strafbares Geschehnis anzeigen. Die Anzeige muss entgegengenommen werden, die Strafverfolgungsbehörden sind zur Erforschung des Sachverhalts gesetzlich verpflichtet." --> www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/diebstahl_einbruch/ablauf_des_strafverfahrens/strafanzeige/

Lederbeutel100 hat folgendes geschrieben::
Finde die Regelung, dass man den Fahrer beschreiben muss etwas seltsam, da ja zwangsläufig der Halter des Fahrzeugs doch wissen müßte, ob er selbst gefahren ist, oder aber ob er an besagtem Tag das Fahrzeug verliehen hatte.


U.U, hat der Halter aber eine Aussageverweigerungsrecht. Und u.U. weiß er gar nicht, wer den Wagen gefahren hat.

Und u.U. wird ihm für die Zukunft dann die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch#Auflage_nach_.C2.A7_31_a_StVZO

Lederbeutel100 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich heute bei rot über die Ampel fahre und geblitzt werde und hierbei lediglich mein Kennzeichen zu sehen ist, nicht aber mein Gesicht, dann ist doch schließlich auch der Halter dran. Oder etwa nicht ?


Eine Halterhaftung ist im § 25a StVG bezgl. der Kostentragungspflicht bei Verstößen gegen Halt- oder Parkverstöße vorgesehen. --> www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25a.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Lederbeutel100
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2007
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kann jemand noch etwas zu den Fragen 1 und 2 ( die ich anfangs gestellt hatte ) sagen ?
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