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Verfasst am: 27.02.09, 14:17 Titel: Welche Fordrerungen fallen genau unter die Insolvenz?
Welche Forderungen können bei der Regelinsolvenz alles untergebracht werden? Sind es tatsächlich auch Forderungen die durch eine Leistung, wie z. B. einen Zahnarzt entstanden sind??? Wäre cool wenn mir einer eine entsprechende Gesetzesstelle schreiben könnte.
Gruß Sandra _________________ Sandra Arzbächer
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.03.09, 11:42 Titel:
Alle müssen untergebracht werden!
Die interessantere Frage ist aber, für welche Forderungen bekomme ich auch hinterher die Restschuldbefreiung? _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 02.03.09, 15:20 Titel:
Und noch detailierter: Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Gehe ich zum Zahnarzt und lasse mir in dem Wissen, dass ich die Leistung nie bezahlen kann, ein Hollywoodgebiss für 30.000 Euronen einbauen, wird diese Leistung wohl eher nicht unter die RSB fallen.... _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Gehe ich zum Zahnarzt und lasse mir in dem Wissen, dass ich die Leistung nie bezahlen kann, ein Hollywoodgebiss für 30.000 Euronen einbauen, wird diese Leistung wohl eher nicht unter die RSB fallen....
....sofern der Zahnarzt die Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, den Rechtsgrund der vbuH mit angibt und ein evtl. Widerspruch des Schuldners in der Tabelle beseitigt wird. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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