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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 27.02.09, 14:29 Titel: Ausländer im Laden abgewiesen |
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Darf eine Deutsche Firma einem Ausländer den Kauf verwehren?
Wir haben einen Artikel gekauft der ausgeführt wird.
Daher benötigen wir scheinbar auf der Rechnung die ausländische Adresse.
Die Firma verweigert mir nun eine Rechnung auf eine ausländische Adresse auszustellen.
Geht das?
Danke |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 27.02.09, 17:43 Titel: |
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Hallo,
wenn ich Frage und Thema lese, muß ich sagen:
Thema verfehlt.... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 27.02.09, 19:33 Titel: |
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Hallo
mag sein, die Antwort aber noch viel mehr :p
Um stilistische beurteilung hatte ich nicht gebeten soweit ich mich erinnern kann
Wer hat da jetzt das Thema von uns beiden mehr verfehlt, der fragende oder der befragte?
Sofern der Fragende überhaupt was verfehlen kann.
Aber ich hatte in der Schule auch oft das gefühl das Lehrer nur zu doofe Fragen stellt und das es nicht an mir liegt
Diese Vorgehensweise hab ich mir übriegends bei unseren Medien abgeschaut
Außerdem weiß ich doch das einige hier nur drauf warten das man ihnen eine kleine Vorlage liefert
Feuer Frei
Ganz am Rande hätte mich meine Frage allerdings noch immer interessiert.
Kann mir nicht wirklich Vorstellen das mir einer sagen kann "an Takatukaländer verkaufen wir nicht"?
Bzw geben ihnen keine Rechnungen. |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 27.02.09, 19:39 Titel: Re: Ausländer im Laden abgewiesen |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Darf eine Deutsche Firma einem Ausländer den Kauf verwehren?
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Kommt darauf an, ebenso könnte man Fragen:
Zitat: | Darf eine Deutsche Firma einem Deutschen den Kauf verwehren? |
Zitat: | Wir haben einen Artikel gekauft der ausgeführt wird. |
Wie? oben steht doch das nichts verkauft wurde...
Zitat: | Daher benötigen wir scheinbar auf der Rechnung die ausländische Adresse. |
Na, wenn diese ja nur scheinbar gebraucht wird,wo ist das Problem?
Zitat: | Die Firma verweigert mir nun eine Rechnung auf eine ausländische Adresse auszustellen. Geht das? |
Weshalb sollte jemand verpflichtet sein Daten, welche anscheinend nicht den Tatsachen entsprechen, auf einer "Rechnung" zu vermerken? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 27.02.09, 20:47 Titel: |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Ganz am Rande hätte mich meine Frage allerdings noch immer interessiert. | Ich nehme mal an, Sie sind mehr an einer Antwort interessiert, aber das nur am Rande. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Frage so formulieren, daß sie nicht nur in sich schlüssig, sondern auch für Leser verständlich ist, die mit dem Sachverhalt in keinster Weise vertraut sind. Zu guter Letzt wäre eine passende Überschrift hilfreich.
Um das passende Forum kümmern sich dann ggf. die Mods. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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derblacky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 27.02.09, 22:14 Titel: |
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noch in SC ... dann schnell....
timmendorf hat folgendes geschrieben:: |
Ganz am Rande hätte mich meine Frage allerdings noch immer interessiert.
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Ok, versuchen wir es mal
Zitat: | Darf eine Deutsche Firma einem Ausländer den Kauf verwehren? |
Hat die Firma ja wohl nicht ....
Zitat: | Wir haben einen Artikel gekauft der ausgeführt wird. |
Ansonsten, in Deutschland gibt es Vertragsfreiheit .... ich darf mir meine Vertragspartner aussuchen (und natürlich auch ablehnen).
Wenn die Schilderung kein fiktiver Fall ist, geht das scheinbar
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 01.03.09, 16:32 Titel: Re: Ausländer im Laden abgewiesen |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: |
Daher benötigen wir scheinbar auf der Rechnung die ausländische Adresse.
Danke |
Zuerst sollte mal der Sachverhalt geklärt werden.
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,315125,00.html _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 01.03.09, 16:42 Titel: |
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Zitat: | Kann mir nicht wirklich Vorstellen das mir einer sagen kann "an Takatukaländer verkaufen wir nicht"? |
Doch, genau das kann passieren.
Hängt allerdings von der zu verkaufenden Sache ab und von dem Staat Takatukaland.
Nehmen wir an es handele sich um einen Gegenstand mit dem der böse Diktator von TakaTukaland (einer der zahlreichen Schurkenstaaten )eine Atombombe oder Ähnliches konstruieren könnte , da dürfte dieser Gegenstand nicht dorthin veräußert werden.
Und deshalb bleibe ich dabei:
Thema : Zitat: | Darf Ausländer im Laden abgewiesen werden? |
passt nicht zu der Frage:
Zitat: | Die Firma verweigert mir nun eine Rechnung auf eine ausländische Adresse auszustellen.
Geht das? |
Was soll mit der mglw. fehlerhaften Rechnung (Auslandsadresse) denn überhaupt erreicht werden? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 01.03.09, 16:55 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Was soll mit der mglw. fehlerhaften Rechnung (Auslandsadresse) denn überhaupt erreicht werden? |
...evtl. hat es was hiermit zu tun? _________________ Gruß
Peter H. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 01.03.09, 17:47 Titel: |
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Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | ...evtl. hat es was hiermit zu tun? | Davon ist auszugehen. Und anscheinend hat sich der Käufer mit den Ausfuhrbestimmungen irgendwie nicht so richtig auseinandergesetzt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 01.03.09, 18:37 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | ...evtl. hat es was hiermit zu tun? | Davon ist auszugehen. Und anscheinend hat sich der Käufer mit den Ausfuhrbestimmungen irgendwie nicht so richtig auseinandergesetzt. |
...evtl. sollte man den Thread dann z.B. mal ins Steuerrecht verschiebbibern!? Da kann dem Käufer ggf. auf die Sprünge geholfen werden. _________________ Gruß
Peter H. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 01.03.09, 19:04 Titel: |
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Grundsätzlich kann der Verkäufer an jede beliebige Person eine Rechnung ausstellen.
Allerdings hat der Verkäufer keinerlei Veranlassung, an irgendjemand anderen als den Auftraggeber eine Rechnung stellen zu müssen, wenn vor Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde und keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.
Der Rechnungsempfänger wiederum kann ja die Ware beliebig weiterberechnen, z.B. an den Endempfänger in Takatukaland.
Aber selbst wenn der Verkäufer den Gefallen tut, und die Rechnung auf P. Langstrumpf, Takatukaland ausstellt, ändert das nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistung. Dafür ist nämlich (vereinfacht für die meisten Geschäftsfälle) ausschließlich der Leistungsort maßgebend.
Und der ist - solange keine Ausfuhrbestätigung vorliegt - das Land, in dem der Verkäufer ausgeliefert hat (ich unterstelle mal Deutschland).
Und bei der Ausfuhrbestätigung ist etliches an Details zu beachten, um die Umsatzsteuer wiederzubekommen. |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 02.03.09, 08:45 Titel: |
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Der Kauf, die Rechnung oder was auch immer, hat sich scheinbar erledigt? |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 02.03.09, 14:36 Titel: |
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Da wirds aber sehr abenteuerlich hier.
Generation Angst?
Natürlich handelt es sich nicht um den Iran, es handelt sich auch nicht um Biowaffen.
Wäre dem so würde ich wohl einen meiner "edel" Anwälte fragen und die würden das regeln.. Im großen geht ja immer alles
Und wer sagt denn das es sich um fiktive Adressen handelt?
Bzw hätte ich bislang auch noch nie etwas bei der Rechnungsadresse nachweisen müßen.
Wollte auch hier niemand.
Es geht um den ganz normalen Fall..
Artikel 0815
Land 0815
alles 0815
Der Verkäufer hat scheinbar nur keine Lust nachher die MWST zu erstatten.
Was er so glöaube ich mich erinnern zu können sogar muß wenn ausgeführt wurde.
Was die Vertragsfreiheit angeht.
Mir wurde schon mal lang und breit erklärt das man nicht einfach so Kunden abweisen kann.
Also das der Betreiber eines Lebensmittellades nicht einfach ohne tritigen Grund sagen kann "Sie bedienen wir hier nicht".
Also, nochmals GANZ konkret.
Kann Sexshopbesitzer A (damit ihr was zum freuen habt ) sagen "Wir verkaufen nicht an Russen" weil er keinen Bock hat die MWST zu erstatten.
Und kann er es ablehnen nachdem gekauft wurde ihm eine Rechnung auf seine Adresse in Russland auszustellen?
Zuletzt bearbeitet von timmendorf am 02.03.09, 14:52, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 02.03.09, 14:52 Titel: |
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Wenn ich das richtig überreisse, dann verkauft Firma A an einen inländischen Abnehmer B ein Produkt. Dieses Produkt wird von B in´s Ausland an C weitergegeben. Richtig soweit?
Warum soll dann Firma A, die schon an B Rechnung gestellt haben (und wahrscheinlich auch schon Geld bekommen haben) jetzt nochmal eine Rechnung an C stellen?
A kann doch gar nicht feststellen ob B tatsächlich an C liefert.
Edit:
Und was die sexy Russen angeht. Klar kann man als Verkäufer sagen: "Ich verkaufe nur im Inland."
Man kann auch (als Beispiel) sagen:"Ich verkaufe nur an nichtrauchende Veganer mit Gemüseallergie." Vertragsfreiheit nennt man das wohl. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Zuletzt bearbeitet von Tastenspitz am 02.03.09, 14:57, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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