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mehrere Personen beabsichtigen, in Kürze einen einzutragenden gemeinnützigen Verschönerungsverein und eine sogenannte "Tafel" (Speisen für Menschen) zu gründen und den Verein mit
bestimmten Mitteln auszustatten.
Ist es rechtlich problemlos möglich, dass
der Verein, ohne dass er ggfs. seine Gemeinnützigkeit verliert, eine solche Immobilie
erwirbt ? (Die Immobilie liegt zentral und wird für ca. 25.000 € an den Verein veräußert.)
Für die Beschaffung der auch zu spendenden Lebensmittel soll ggfs. auch ein Leasing-VW-Bus beschafft werden.
Machen da Leasingunternehmen mit, wenn ein gemeinnütziger eingetragener Verein
einen solchen Antrag stellt ?
Wie ist die Rechtslage ?
Danke für die Beantwortung dieser beiden Fragen.
Ist es rechtlich problemlos möglich, dass
der Verein, ohne dass er ggfs. seine Gemeinnützigkeit verliert, eine solche Immobilie
erwirbt ? (Die Immobilie liegt zentral und wird für ca. 25.000 € an den Verein veräußert.)
Ja. Der eingetragene Verein ist eine juristische Person, die eigenes Vermögen, auch Immobilien, besitzen kann.
Auch die Verwendung der steuerbegünstigten Mittel für den Kauf einer Immobilie ist unproblematisch, sofern diese Immobilie dem Vereinszweck dient.
Dazu aus der Abgabenordnung:
Zitat:
§ 55 Selbstlosigkeit
(1) Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden und wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
1. [...]
[...]
5.Die Körperschaft muss ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in dem auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Zu § 55 Abs. 1 Nr. 5:
25. Die Körperschaft muss ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen (z.B. Bau eines Altenheims, Kauf von Sportgeräten oder medizinischen Geräten).
Balu der Bär hat folgendes geschrieben::
Machen da Leasingunternehmen mit, wenn ein gemeinnütziger eingetragener Verein
einen solchen Antrag stellt ?
Wie ist die Rechtslage ?
Da wird man wohl die Leasingunternehmen fragen müssen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat der Verein jedenfalls nicht.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
beim Erwerb eines Busses, der Lebensmittel für die Tafel transportiert, sehe ich keine Probleme. Anders hingegen bei der Immobilie. Dient diese der Tafel nicht ausschließlich zur Lagerung und Ausgabe der Lebensmittel, sondern z.B. auch als Vereinsheim, dann dienst sie m.E. zumindest teilweise nicht gemeinnützigen Zwecken. _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Dient diese der Tafel nicht ausschließlich zur Lagerung und Ausgabe der Lebensmittel, sondern z.B. auch als Vereinsheim, dann dienst sie m.E. zumindest teilweise nicht gemeinnützigen Zwecken.
willst du damit sagen, ein gemeinnütziger Verein dürfe kein Vereinsheim besitzen?
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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