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Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 37 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.02.09, 17:25 Titel: Ätzende Sippe
Hi ihr Lieben, hab da mal ne Frage. Hab mich auch schon selber informiert, aber eine Frage bleibt für mich offen. Meine Tante verstarb letzte Woche Mittwoch. Ihre eigenen Kinder und meine Cousine waren schon beim Amt und schlugen das Erbe aus, sind eh nur Schulden. Nun geht es wohl an meine Mutter und an meine Schwester und mich sowie Kinder. Logischer Weise schlagen wir das Erbe auch aus, aber ab wann gilt denn die 6 Wochenfrist?. Warten wir bis wir vom Amt informiert werden, oder müssen wir jetzt schon laufen. Wir bekamen die Todesnachricht nur über sieben Ecken zu uns getragen. Offiziell wissen wir rein garnichts. Hatten null Kontakte zu ihr. Ich find es persönlich nur abartig wie schnell doch meine Cousinen und meine Cousins beim Amt waren und die Bande uns noch nicht mal informiert haben. Einfach nur ätzend.
Also nochmal, ab wann gilt die 6 Wochenfrist zum Ausschlagen des Erbe?. Ich dank euch schon mal und wünsch ein gutes Wochenende.
LG Sabine _________________ Wie ist die Rechtslage?.
Danke und einen lieben Gruß aus Berlin.
Die Ausschlagungsfrist ist in § 1944 BGB geregelt. Sie beträgt nach Absatz 1 tatsächlich sechs Wochen. Fristbeginn ist nach Absatz 2 der Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Fernere Verwandte können von dem Anfall und dem Grunde der Berufung ja erst dann "richtig" Kenntnis erlangen, wenn ihnen rechtsverbindlich mitgeteilt wird, dass Erben, die dem Erlasser rangmäßig näher gestanden haben, das Erbe ausgeschlagen haben. Alles Weitere ist in § 1944 BGB, der über drei Absätze verfügt, geregelt.
Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 37 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.02.09, 23:57 Titel:
Lieber Jörg,
wo es geregelt steht hab ich letzte Nacht schon gefunden. Hab mich ja hier im Forum belesen. Mir ging es wirklich darum ,ab wann wissen wir, das die Frist läuft.
Also können wir erstmal alle ruhig bleiben und auf Post warten von den zuständigen Behörden. Dies ist dann für uns rechtsverbindlich und nicht das Getuschel der Leute.
So ist es richtig, oder?. Glaub schon. Gesetzertexte lesen und verstehen sind in meinen Augen zweierlei paar Schuhe. Irgenwie steckt da immer Gummi drin. Konnte es nirgends 100 % -ig erlesen. Kann man ja auch mal verständlicher schreiben und den Gummi raus lassen.
LG Sabine _________________ Wie ist die Rechtslage?.
Danke und einen lieben Gruß aus Berlin.
meine Frau und ich müssen uns auch gerade mit Erbausschlagungsfragen befassen, daher hab' ich Deinen Beitrag gelesen.
Sofern die Tante in Deiner Stadt wohnte, geh doch einfach zum zuständigen Nachlassgericht und schlag das Erbe aus.
Warum solltest Du die Frist ausreizen oder irgendwas riskieren?
Sofern Du reisen müsstest, um das zuständige Nachlassgericht zu erreichen, empfehle ich den Besuch bei einem Notar in Deinem Ort.
Der dokumentiert, dass Du das Erbe ausschlägst, und übermittelt dem Nachlassgericht die Information.
Kostet nicht die Welt.
Frage an die Experten: Darf man den Betrag hier nennen?
Der Notar benötigt eine Kopie des Totenscheins.
Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 37 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.03.09, 22:43 Titel:
Hallo Kotelette,
ich habe beim Amt angerufen und mich nochmals schlau gemacht. Anonym natürlich, die sollen mal für ihr Geld arbeiten.
Im Gesetz steht ........der Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.........
Was für ein Deutsch und von wem erhält der Erbe Kenntnis. Können unsere Gesetze mal so verfasst werden, das auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung etwas damit anfangen könnte. Aber nein, das Volk muss ja dumm gehalten werden. Könnt ko......!
Ich warte bis ich am dransten bin, meine Sippe ist groß und ich hab viele viele Verwandte. Warum sollte ich jetzt schon laufen, kann sich ja noch um Monate handeln.
LG Sabine
PS. Den Totenschein werde ich nie bekommen, nicht von dieser Sippe. Haben es ja noch nicht mal für nötig gehalten mich zu informieren. Na dann, Pechfür sie _________________ Wie ist die Rechtslage?.
Danke und einen lieben Gruß aus Berlin.
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