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Der Kindergartenzuschuß ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei (wie bereits erwähnt), sofern er nicht höher als der tatsächliche Aufwand ist.
Der Zuschuß kann bis zu 100% des Betreuungsaufwandes zuzüglich Verpflegung des Kindes im Kindergarten betragen.
Warum der Zuschuß als Nettobetrag wieder abgezogen wurde, das weiß nur der Arbeitgeber.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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