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Rechtsgrundlage für Versiegelung durch Ordnungsamt

 
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bandi79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 70
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 20:27    Titel: Rechtsgrundlage für Versiegelung durch Ordnungsamt Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

mich interessiert grundsätzlich, auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften Behörden (Polizei, StA, Ordnungsamt) Räume, Gegenstände usw. "versiegeln" können.

Und worum handelt es sich bei der Versiegelung rechtstechnisch eigentlich - Realakt, VA, Allgemeinverfügung, Vollstreckungsmaßnahme?

mfg bandi
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da kann man nur allgemein antworten:

Es kommt darauf an,

1. was versiegelt wird,

2. warum ,

3. duch wen, sprich wessen Personal (allg. Verwaltung, Ordnungspolizei, Vollzugspolizei etc.) wird täig,

4. oft ist die Rechtsnatur der Massnahme von der Rechtsgrundlage abhängig aufgrund derer versiegelt wird.

Keinesfalls ist eine Versiegelung eine Allgemeinverfügung....

Ich denke Realakt und Vollstreckungsmassnahme wären die richtigen Treffer.

Wodrum gehts konkret:

Automatenversiegelung, Wohnungsversiegelung, Kuckuck kleben, Sicherstellung/ Beschlagnahme?

Was soll erreicht werden?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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