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beschäftige mich gerade mit der Jahresumsatzsteuererklärung für 2008.
Habe in 2008 jedes 1/4 Jahr meine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und die Steuern an das Finanzamt gezahlt. Für das 4.Quartal 2008 habe ich die Voranmeldung natürlich erst in diesem Jahr (4.1.2009) gefertigt und natürlich auch erst in diesem Jahr bezahlt.
Meine Frage nun. Kann ich die erst am 4.1.2009 gezahlte Umsatzsteuer als Vorauszahlung für 2008 anrechnen oder wird dieser Betrag als Vorauszahlung für 2009 angerechnet ????
Das würde bedeuten, dass ich ja noch Geld für 2008 nachzahlen müßte obwohl ich Anfang Januar fürs 4.Quartal gezahlt habe.
Die Umsatzsteuer IV Quartal gehört zu 2008, d.h. wenn die Umsatzsteuerjahreserklärung 08 gemacht wird addierst man die Zahlungen für das I. , II. , III., und IV. Quartal 2008 und trägst diese ein. Auch wenn eine EA gemacht wird kann man übrigens die Zahlung der USt. IV. Quartal 2008, wenn die Zahlung bis 10.01.2009 erfolgt ist, auf die Periode 13 des Jahres 2008 buchen. Diese Ust.-Zahlung wird dann noch für 2008 als Ausgabe angerechnet. Dazu gab es vor nicht all zu langer Zeit ein Urteil.
alles klar 4.Quartal zählt zu 2008. Was bedeutet EA. Mein Konto wurde am 5.1.09 mit der Zahlung fürs 4.Quartal belastet. Also gilt das noch als Ausgaben für 2008 ????
EA--sollte wohl EÜ (= Einnahme-Überschussrechnung) heißen.
Wie bereits ausgeführt, sind die Zahlungen vom 5.1.09 für das IV Quartal bei der Gewinnberechnung 2008 zu berücksichtigen. _________________ Gruß
Heide
Übrigens steht in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung "Umsatzsteuer-Vorauszahlungs-Soll" - d. h. selbst wenn eine Vorauszahlung noch nicht geleistet, jedoch schon gemeldet ist, muß der Betrag mit erfaßt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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