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recht.de :: Thema anzeigen - Steuerbescheid 2008 / Werbungskosten / "vorläufig"
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Steuerbescheid 2008 / Werbungskosten / "vorläufig"

 
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gouranga
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 18:41    Titel: Steuerbescheid 2008 / Werbungskosten / "vorläufig" Antworten mit Zitat

Hallo liebe Recht.de Nutzer,

folgendes Beispiel.

Alleinverdiener hat vom Finanzamt den Steuerbescheid der Einkommenssteuer für 2008 zurück bekommen.

Trotz einer angegebenen Entferungspauschale von 1.236€ und weiteren Werbungskosten scheint im Steuerbescheid die Angabe über eine Rückzahlung zu fehlen. Lediglich in einer Erläuterung zur Festsetzung wird erwähnt, dass der Bescheid "vorläufig" wäre aufgrund der Neuregelung der steuerlichen Aufwendungen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Wird vom FA dann ein gesonderter Bescheid zugeschickt? Da in dem aktuellen auch eine Steuerschuld die zurückgezahlt werden sollte, vermerkt wurde..?
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Heide
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie Werbungskosten geltend gemacht haben ( auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), die den Pauschbetrag von 920 € übersteigen , sollte diese aus dem Bescheid ersichtlich sein.
Falls nicht erkennbar: rufen Sie beim FA mal an.
_________________
Gruß
Heide
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 14:00    Titel: Re: Steuerbescheid 2008 / Werbungskosten / "vorläufig&q Antworten mit Zitat

Dies
gouranga hat folgendes geschrieben::
... scheint im Steuerbescheid die Angabe über eine Rückzahlung zu fehlen.


ist offenbar im Widerspruch zu:

gouranga hat folgendes geschrieben::
Da in dem aktuellen auch eine Steuerschuld die zurückgezahlt werden sollte, vermerkt wurde..?


Steht denn nun eine Zahlung im Steuerbescheid drin oder nicht?

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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