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Verfasst am: 28.02.09, 03:09 Titel: Zwangsangemeldet zu Prüfung ohne Zugelassen zu sein
In einigen Bachelorstudiengängen in Deutschland ist es üblich, dass ein Student, wenn er eine Modulprüfung nicht besteht, er für den nächstmöglichen Prüfungstermin zwangsangemeldet wird.
Gegeben sei folgende Situation in einem Bachelorstudiengang an einer deutschen Hochschule:
Ein Student A hat für ein Modul M die Prüfungsvoraussetzungen erlangt (z.B. erfolgreiche Teilnahme an Übungen), und sich für die Prüfung angemeldet.
A besteht die Prüfung und deren Wiederholung nicht. A wird daher nach seiner Prüfungsordnung für den nächstmöglichen Prüfungstermin (im darauffolgenden Jahr) zwangsangemeldet.
Im nächsten Jahr teilt ihm der Dozent mit, er könne an der Prüfung nicht teilnehmen, da er in diesem Semester die Prüfungszulassung nicht erhalten habe.
Gleichzeitig ist er zu der Prüfung zwangsweise angemeldet, die Übungsveranstaltungen sind offiziell erfolgreich absolviert, und eine Nicht-Teilnahme an der Prüfung würde als Fehlversuch gewertet werden.
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