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ich weiß leider nicht so richtig, in welchen Bereich ich die Frage einordnen soll.
folgender angenommerner Sachverhalt:
Mieter (M1) bewohnt eine Wohnung im 3. OG des Hauses (H1) vom Vermieter (V1).
Mieter M2 bewohnt eine Wohnung im 1. OG des Hauses (H1) vom Vermieter (V1).
Der Rechtsanwalt (RA) des Vermieters (V1) hat im direkt angrenzenden Nachbarhaus (H2) im 1. OG seine Kanzlei.
Gemeinsam bitten der RA und der V1 den M2 bereits seit Dezember 2008 mit Nachdruck um seinen Auszug, da der RA einen Durchbruch ins H1 machen möchte, um seine Kanzlei zu vergrößern.
RA und V1 bieten M2 sogar eine hohe finanzielle Entschädigung an. M2 weigert sich jedoch.
Bei M1 im 3. OG des H1 ist seit Dezember 2008 fortlaufend die Gastherme defekt.
Im Dezember erfolgt nach Mahnung eine Durchsicht der Gastherme - erfolglos.
Anfang Januar 2009 wird die Gastherme vom Schornsteinfeger gesperrt wegen Kohlenmonoxidaustritt.
M1 aus H1 mahnt V1 mehrmals vergeblich an und hat für 3 1/2 Wochen weder Heizung noch Warmwasser. Die Wohnungstemperatur betrug zwischen 9 und 6 Grad.
Hiernach kündigt M1 die Wohnung fristlos.
2 Tage nach der fristlosen Kündigung durch M1 wird dieser von M2 mitgeteilt, dass der RA und V1 ihn aufgefordert haben, nach Instandsetzung der Gastherme in die Wohnung im 3. OG des H1 (ehemals Wohnung des M1) umzuziehen.
V1 lässt nach Auszug des M1 die Gastherme umgehend reparieren und M2 wird Nachmieter von M1.
Fragen:
Für Laien ist hinter dem Verhalten des V1 und RA Absicht zu erkennen.
Wie kann der V1 von M1 belangt werden?
Welche Gesetze liegen dem Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu Grunde?
Kann M1 den V1 strafrechtlich belangen oder nur nach BGB?
Wenn strafrechtlich, wie?
Wenn nach BGB, wie?
Körperverletzung? Gesundheitsgefährdung?
ich weiß leider nicht so richtig, in welchen Bereich ich die Frage einordnen soll.
Im Schadens- und Produkthaftungsrecht jedenfalls nicht. Mietrecht wäre denkbar, aber Strafrecht scheint mir passender zu sein - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.03.09, 14:38 Titel:
ich würde sagen M1 hätte den weg über die mängelanzeige/mietminderung gehen müssen - wenn M1 stattdessen fristlosen kündigt u. V1 nach dessen auszug repariert, hat M1 meiner laienmeinung nach keinen anspruch. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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