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Hallo!!!
Der geldwerte Vorteil wurde vom Arbeitgeber viel zu hoch versteuert, die Lohnsteuerbescheinigung ist aber bereits ausgestellt und an das Finanzamt übermittelt.
Wäre eine Korrektur über einen Werbungskostenabzugs des zuviel vesteuerten geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer denkbar? Oder wie wäre der geldwerte Vorteil zu korrigieren? Welche Vorschriften könnten zur Anwendung kommen?
Wie ist die Rechtlage?
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