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Verfasst am: 28.02.09, 12:08 Titel: Wohnungskauf zur Eigennutzung
Wenn man eine Eigentumswohnung erwirbt (z. B. über eine Zwangsversteigerung) und diese noch vermietet ist, so dass man selbst die Wohnung erst 3 Monate später bezieht, dann hat man ja für 3 Monate Mieteinnahmen. Ist dies bei der Einkommenssteuererklärung vernachlässigbar, weil man ja normalerweise keine Mieteinnahmen hat und außerdem die Rate für das Darlehen zu zahlen hat oder muss man zwingend die Anlage V ausfüllen. Falls ja, wäre es dann auch sinnvoll, die Anlage FW auszufüllen? Was könnte man denn geltend machen?
WENN Einnahmen (NICHT Überschuss!) erzielt wurden, dann mus eine Anlage V ausgefüllt und abgegeben werden.
Das "Problem" ist eher, wie sich diese Einkünfte auswirken.
Ich gehe mal davon aus, dass auf Grund der Abschreibung, der Zinsen und anderer absetzbarnen Werbungskosten ein Überschuss de Werbungskosten über die EInnahmen (sprich: "Verlust"") entsteht. Da es sich nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung handelt, war auch nie die Absicht insgesamt positive EInkünfte aus V+V zu erzielen vorhanden! Etwaige Verluste sind somit steuerlich nicht zu berücksichtigen. Positive Überschüsse dagegen schon!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
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