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sachlage ist folgende. Meine Freundin und ich haben ein gemeinschaftskonto bei der x bank. da sie in der schufa negativ steht, habe ich mir ein konto mit 3 kreditkarten als einzelkonto erstellt. leider hatte ich bei der erstellung nicht drauf geachtet, dass ich alle unterlagen mitnehme und so ist es mir passiert, das ich nicht wusste, dass die [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] kreditbuchungen immer zu 100% am monatsende zurückgezahlt werden müssen. Ich bin mir sicher, das dies im gespräch auch nicht erwähnt wurde, da ich sonst nein gesagt hätte und lieber eine weitere [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] ( [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] ) genommen hätte, wo ich nur minimal 5% zurückzahlen muss. jedenfalls rutschte mein konto über den dispo hinaus auf ca 5500 euro miese.
da meine probezeit vorzeitig beendet wurde, bekomme ich eine sonderzahlung anfang nächsten monat, was eigentlich alles wieder ins rechte lot rücken sollte, so war es jedenfalls mit der mitarbeitern der <Namenssperre:Firmenname> vereinbart. ( gesagt so um den 10ten .3 rum )
meine monatliche lohnabrechnung kam, wie immer am ende des monats kaum was zu essen, nichts mehr zu trinken noch dazu vorgestern hohes fieber bekommen. Seit Mittwoch versuchte meine freundin ( dort kam auch die abrechnung ) geld bei der y bank abzuholen, da diese näher an unserer wohung ist. gestern musste ich unter schweissausbrüchen, schüttelfrost, übelkeitsattacken zum artzt, dachte ich mir, die x liegt sowieso aufm weg, kann ich mal eben konto auszüge holen. dort stand dann am 26.2 Lohn/gehalt meines Arbeitgebers, gleiches Datum Übertrag - ich in meinem geschwächten zustand zur info, hab mir die dame kommen lassen, da sagt die, ja das geld ging auf ihr einzelkonto, das hab ich veranlasst. ich hab geschrien und gezetert, das sie das nicht ohne meine erlaubnis zu tun hat, da das 2 vollkomen andere konten sind, ich krank bin, nicht mal medikamente kaufen kann ( medizinische grundversorgung ist in deutschland nach deutschem recht doch so, dass es immer gewährleistet sein muss oder ?)
ich habe jetzt 800 von 1080 euro zurückbekommen, weil sie mich fragte wieviel ich brauche!!!!! na meinen ganzen lohn...
meine rage jetzt...
bringt es etwas, strafanzeige wegen grober fahrlässigkeit und ungewolltem versuchten mord ( 41,4° fieber kein geld für [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] ins kh kann ich nicht, nach beendigung der probezeit wie sieht das denn aus? ) zu stellen oder nur wegen grober fahrlässigkeit? ich will das diese frau bestraft wird für das was sie gemacht hat. man stelle sich vor, ich hätte keine kontoauszüge geholt, sondern hätte weiter lindenblüten tee gesöffelt, dann hätte am we durchaus mehr passieren können. kann ich sie auf schadensersatz verklagen, da ich mindestens 2 tage verdienstausfall habe? bringt es was sich an die führungsebene der x bank zu wenden? landet mein brief vielleicht doch nur im müll?
dabke fürs viele lesen.
Zuletzt bearbeitet von Scudstorm am 28.02.09, 12:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ist denn ein konkreter Schaden entstanden?
Was wollen Sie konkret erreichen?
So wie ich es verstanden habe, waren das beides Ihre Konten (einmal das Einzelkonto und einmal das Gemeinschaftskonto von Ihnen und Ihrer Freundin) und das Geld haben Sie auch bekommen?
Wenn Sie möchten, können Sie einen Beschwerdebrief an den Vorstand der Bank schreiben.
Vielleicht bekommen Sie sogar eine Entschuldigung für den Fehler der Bank, aber ich wüsste jetzt nicht, was Ihnen das bringen sollte?
es sind immernoch 280 euro die mir fehlen - darf die dame denn überhaupt das machen?
ich werde sowieso zu einer anderen bank gehen, aber ich möchte etwas dagegen tun, sonst ist mein selbstwertgefühl ganz im keller, was unsere politiker sowieso schon fast erreicht haben.
aus dem Thread ist nicht ersichtlich warum Bank und Kunde sich auf 800 Euro geeinigt haben. Mein Rat als Bänker ist aber: Die Bank schätzt Kunden nicht, die ihr Kontolimit überziehen. Was Banker schätzen sind Kunden, mit denen man klare Vereinbarungen treffen kann, die eingehalten werden.
Wir sind uns ja alle einig, dass die Bank nicht ohne Kundenauftrag umbuchen darf. Von daher würde eine erneute Reklamation mit großer Wahrscheinlichkeit dei Folge haben, dass a) die Bank die 280 € rückbucht und b) mit angemessener Frist von z.B. 3 Wochen die Rückzahlung der Überziehung fordert. Das könnte für den Kunden schlechter sein, als die 280 € als erste Rate zu betrachten, die Überziehung abzustottern.
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