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Sachschaden durch Karnevalsfeier

 
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Underworld
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 14:18    Titel: Sachschaden durch Karnevalsfeier Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forum - Gemeinde,

mal angenommen ... nach einer Karnevalsfeier ist erheblicher Sachschaden durch Besucher des Festes an unserem Grundstück bzw. an der Bepflanzung entstanden - obwohl der Veranstalter Absperrungen aufgestellt hatte - allerdings dann wohl nicht sicher genug. Denke den Schaden wird der Veranstalter wohl bezahlen (müssen).
Jetzt zur eigentlichen Frage: Der Zeitaufwand um "Besoffene und Randalierer" vom Grundstück zu schicken - bevor (weitere) Schäden entstehen - kann der auch dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden!? Man möchte sicherlich seine Zeit anders verbringen, als sich nur mit "Besoffenen und Randalierern" zu beschäftigen - oder?!

Danke für viele hilfreiche Antworten und Tipps
Underworld
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Veranstalter sind i.d.R. versichert. Und die Versicherungen erstatten nachweislichen verhältnismäßigen Aufwand zur Schadensminderung ebenfalls.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Underworld
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 21:47    Titel: Sachschaden durch Karnevalsfeier - Zahlung wird verweigert Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

... nur mal angenommen ...

... dem Veranstalter wird der Schaden in Rechnung gestellt - dieser weigert sich jedoch zu zahlen! Was sollte man als nächstes machen, außer einer freundlichen Erinnerung um seinen Schaden auch ersetzt zu bekommen?!

Danke für viele hilfreiche Antworten

Euer Underworld
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
... dem Veranstalter wird der Schaden in Rechnung gestellt - dieser weigert sich jedoch zu zahlen! Was sollte man als nächstes machen, außer einer freundlichen Erinnerung um seinen Schaden auch ersetzt zu bekommen?!


Einen Anwalt beauftragen, der den Schadensersatz und seine Kosten dann auf dem Klageweg geltend macht.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Underworld
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 18:39    Titel: Schadenersatz nach Karnevalsfeier Antworten mit Zitat

Hallo,

... der SACHschaden lässt sich ja genau bestimmen, nur ... wie hoch könnte, sollte, müßte der Schadenersatz pro Stunde denn wohl ungefähr sein ... habe da leider gar keine Vorstellung ...

Danke für Eure Antworten
Underworld
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 20:26    Titel: Re: Schadenersatz nach Karnevalsfeier Antworten mit Zitat

Underworld hat folgendes geschrieben::
nur ... wie hoch könnte, sollte, müßte der Schadenersatz pro Stunde denn wohl ungefähr sein ... habe da leider gar keine Vorstellung ...
0€? Anders sieht es m.W. nur dann aus, wenn der Geschädigte durch die Karnevalsfeier z.B. an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert war, bei welcher er nachweislich X Euro verdient hätte.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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