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Wer trägt Kosten für Zwischenablesung

 
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Soda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 14:46    Titel: Wer trägt Kosten für Zwischenablesung Antworten mit Zitat

Hallo,

diesmal nur eine kurze Frage. Wer müsste im Fall eines Auszuges die Kosten für die Zwischenablesung tragen, falls die Hauptablesung erst Monate später statt findet?


Gruß und vielen Dank
Soda
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Verwaltungskosten zu Lasten des Vermieters Klick
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Verwaltungskosten zu Lasten des Vermieters


... wenn es keine Vereinbarung über diese Kosten gibt.
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Verwaltungskosten zu Lasten des Vermieters


... wenn es keine Vereinbarung über diese Kosten gibt.

Ja nee is klar ne Sehr glücklich
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Carli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

In unseren MVs ist vereinbart, das der Mieter die Kosten trägt sofern er eine Zwischenablesung wünscht.
Will er keine wird nach Gradtagszahlen abgerechnet. Kostenfrei.
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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