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Verfasst am: 28.02.09, 17:09 Titel: Kabelfernsehen-Vertrag ohne Mitbestimmung gekündigt
Der Sachstand:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Es wurde der gemeinsame Kabelfernsehvertrag gekündigt, ohne dass ich, als einziger Mieter im Haus, gefragt wurde.
Nun kam die Kündigung (Mitte Februar), dass der Vertrag zum 31.12.08 gekündigt wurde.
Im Mietvertrag steht, dass der Breitbandanschluss (Kabelfernsehen) in den Betriebskosten enthalten ist.
Dies habe ich meiner Verwalterin mitgeteilt.
Sie ist nun folgender Auffassung:
Einen neuen Kabelfernseh-Vertrag will sie nicht abschließen und zahlen. Da es keine Umlage mehr sei, wären diese Kosten keine Betriebskosten mehr und somit auch nicht von ihr (stellvertrend des Vermieters) zu zahlen.
Ich soll nun selbst für die Kosten aufkommen, wobei die Miete weiterhin der Höhe zu zahlen sei.
Meine Meinung:
Die Miete beinhaltet lt. Mietvertrag die Betriebskosten inkl. TV. Daher sehe ich es so, dass der Vermieter die "Ersatzkopsten" selbst zu tragen hat. (gem. Vetrag)
Da ich die Miete weiterhin zu 100 % zahlen soll, aber die Kabelfernsehen-Kosten nicht mehr enthalten sind, sehe ich diese Summe als indirekte Mietsteigerung. Zudem zahle ich, in der Miete die TV-Kosten bereits, soll aber nun zusätzlich noch für die anstehenden Kabelfernsehen-Kosten aufkommen.
Sehe ich die Sache richtig & es ist Vermietersache und somit auch deren Kosten, oder muss ich die nicht mitbestimmte & einfach vorgesetzte Kabel-Fernsehen-Kündigung hinnehmen?
Wenn die Kabelkosten in den Betriebskosten enthalten waren, wirkt sich dies in der Nebenkostenabrechnung aus. Der Mieter muss dann weniger zahlen, da dem Vermieter bei dieser Kostenposition ab Kündigung des Kabelvertrags keine Kosten mehr entstehen, die er an den Mieter durchreichen kann. Die eingesparten Nebenkosten kann der Mieter nutzen, um eine eigene Versorgung zu erhalten.
Wenn der Mietvertrag die Wohnungsvermietung einschließlich Bereitstellung des Kabelanschlusses vorsah und diese Kosten in der Miete eingepreist waren, erfüllt der Vermieter seinen Part des Vertrags nicht vollständig. Die nächsten Schritte wären dann Mängelanzeige und Mietminderung. Die dabei eingesparten Mietkosten kann der Mieter ebenfalls nutzen, um eine eigene Versorgung zu erhalten.
Wenn die Kabelkosten in den Betriebskosten enthalten waren, wirkt sich dies in der Nebenkostenabrechnung aus. Der Mieter muss dann weniger zahlen, da dem Vermieter bei dieser Kostenposition ab Kündigung des Kabelvertrags keine Kosten mehr entstehen, die er an den Mieter durchreichen kann. Die eingesparten Nebenkosten kann der Mieter nutzen, um eine eigene Versorgung zu erhalten.
Wenn der Mietvertrag die Wohnungsvermietung einschließlich Bereitstellung des Kabelanschlusses vorsah und diese Kosten in der Miete eingepreist waren, erfüllt der Vermieter seinen Part des Vertrags nicht vollständig. Die nächsten Schritte wären dann Mängelanzeige und Mietminderung. Die dabei eingesparten Mietkosten kann der Mieter ebenfalls nutzen, um eine eigene Versorgung zu erhalten.
Ist tatsächlich eine Bruttokaltmiete vereinbart oder Mietzins zuzüglich Betriebskostenvorauszahlungen?
Beste Grüße
Metzing
Die Frage verstehe ich nicht.
Ich zahle eine Miete, in der die Betriebskosten eingebunden sind. Nebenkosten fallen nicht an, da alles in der Miete inbegriffen ist. (Wasser, Heizung, TV, Müll, Räumdienst, Gartenarbeit, etc)
Und da nun dort ein Teil herausgenommen wird, das Kabelfernsehen, ist der Vertrag ja nicht zu 100 % von Seiten der Vermieter erfüllt, oder?
Ich glaube jetzt ehrlich gesagt nicht das es noch VM gibt welche eine Mietflatrate ausstellen,schätzen Sie sich glücklich das sie keine Heizkostennachzahlung bekommen, da die Beschaffung von Energie imens teuer geworden ist und besorgen Sie sich eine SAT Schüssel und erfreuen sich an ihrer Flatrate
Dagged hat folgendes geschrieben::
Und da nun dort ein Teil herausgenommen wird, das Kabelfernsehen, ist der Vertrag ja nicht zu 100 % von Seiten der Vermieter erfüllt, oder?
Stimmt, falls wirklich im MV so etwas vereinbart wurde, was ich bezweifele _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Heizkostenflatrates gibt es doch gar nicht mehr. Auch bei einer Inklusivmiete müssen die Heiz- und Warmwasserkosten (bis auf wenige Ausnahmen) trotzdem nach Verbrauch abgerechnet werden. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Also ich zahle definitiv eine "Mietflatrate". Heiz- und Warmwasserkosten zahle ich nie nach, bekomme die Kosten aber auch nicht aufgeschlüsselt.
Letztlich zahle ich meine Miete jeden Monat und das war es. Eine Nebenkostenabrechnung oder dergleichen gab es bisher noch nie, damit habe ich auch kein Problem.
Im Mietvertrag steht:
Der Mieter zahlt dem VM als Nettomiete, inkl. Betriebskosten (siehe Anlage) und inkl. Heizkosten "Betrag".
In der Anlage zu den Betriebskosten steht unter dem Unterpunkt "Kosten" u.a. folgendes:
a) des Btriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage;
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage;
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteilanlage;
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.
Den Passagen aus dem Mietvertrag herauslesend interpretiere ich die Kosten für den Kabelanschluss als Bestandteil der Betriebskosten, und somit als Inhalt und "Leistung" des Vermieters, wodurch es Bestandteil des Mietvertrags wird.
Liege ich etwa falsch?
In der Anlage zu den Betriebskosten steht unter dem Unterpunkt "Kosten" u.a. folgendes:
a) des Btriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage;
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage;
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteilanlage;
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a...
Na dann ist doch alles prima wenn der BBK Anschluss durch eine Gemeinschaftsantennt / Schüssel ersetzt wird.
In der Anlage zu den Betriebskosten steht unter dem Unterpunkt "Kosten" u.a. folgendes:
a) des Btriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage;
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage;
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteilanlage;
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a...
Na dann ist doch alles prima wenn der BBK Anschluss durch eine Gemeinschaftsantennt / Schüssel ersetzt wird.
Eine "Gemeinschaftsantenne/-Kabelanschluss" gibt es ja nicht mehr. Der wurde ja von auf einer Eigentümerversammlung gekündigt. Somit stehe ich rein rechtlich ohne TV da, da der Kabelvertrag seit dem 31.12.08 gekündigt wurde.
Nun ist meine Frage, ob ich einen Anspruch darauf habe, dass der Vermieter mir auf seine Kosten wieder einen TV-Zugang (Breitbandkanal) ermöglicht?
So wie ich es verstehe, muss der Vermieter TV entweder per Gemeinschaftsanlage (heute wohl praktisch nur über Satellit möglich) oder Kabel zur Verfügung stellen. Gar kein TV wäre eine Minderung der Wohnqualität (etwa so als würde er die Dusche ausbauen), was wiederum den Mieter zur Nachforderung der Leistung bringen würde - dieser Nachforderung könnte er durch Mietminderung Nachdruck verleihen - dazu ist aber die Inanspruchnahme eines Anwalts angeraten!
Wobei von einer Mietminderung kommt auch kein TV Empfang, wenn sich der VM stur stellt. Es gäbe noch die Möglichkeit direkt mit dem Versorger nen Vertrag abzuschließen und die Kosten dann von der Miete abzuziehen, sofern das natürlich technisch möglich und die Miete wirklich inklusive ist.
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