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Reinigung Treppenhaus

 
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Kobald
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:48    Titel: Reinigung Treppenhaus Antworten mit Zitat

Frau A wohnt in einem Haus mit 8 Mietparteien. Es ging ein schreiben vom Vermieter rum das eine Reinigungsfirma jetzt die Haus reinigung übernimmt. Kosten werden auf Betriebskosten ümgelegt. Frau A unterschrieb nicht sowie auch ein anderer Mieter.Die anderen 6 unterschrieben. Darf der Vermieter einfach die Kosten verlangen, da ja die 2 Mieter nicht unterschrieben haben bzw einverstanden waren. Danke
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal wäre wichtig zu erfahren, wie denn die Regelungen zu Betriebskosten im Mietvertrag genau aussehen.

Zunächst jedenfalls sieht es so aus, als sollten die Mieter mit ihrer Unterschrift einer Vertragsänderung zustimmen. Also scheinen die Betriebskosten vertraglich fest definiert zu sein und es fehlt der Bezug zu § 2 BetrKV.

 
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Shit happens
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Kobald
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also im Mietvertrag steht nichts mit einer Reinigungsfirma. Nur das jeder seinen Reinigungspflichten nachzukommen hat. Der Vermieter sagte mir die Mehrheit hat unterschrieben, und so müßte ich mich fügen. Kann das sein??
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Was die Mehrheit will, ist völlig egal. Denn der Mieter hat nicht mit den anderen Mietern Verträge, sondern nur mit dem Vermieter.
Wichtig ist allerdings, was Frank schon angefragt hat: Gibt es im Vertrag eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, 'Gebäudereinigungskosten' zu übernehmen. Dabei muss da nichts von einer Reinigungsfirma stehen. Es würde aber auch ein Vermerk reichen der irgendwie lautet: " Der Mieter zahlt die Betriebskosten entsprechend der BetrKV (Betriebskostenverordnung)" oder so ähnlich.
Irgendetwas muss da ja bezüglich der Betriebskosten drin stehen.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kobald hat folgendes geschrieben::
Also im Mietvertrag steht nichts mit einer Reinigungsfirma. Nur das jeder seinen Reinigungspflichten nachzukommen hat. Der Vermieter sagte mir die Mehrheit hat unterschrieben, und so müßte ich mich fügen. Kann das sein??
Da dem Mieter mit den Worten, "seinen Reinigungspflichten nachzukommen hat" die Reinigungspflicht des Treppenhauses übertragen wurde kann der Vermieter dies nur ändern wenn der Mieter sich was zu Schulden kommen lässt.
Das bedeutet: Sollte der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommen und die Reinigung fällt nicht zum Wohlgefallen des Vermieters aus muss der Vermieter den Mieter für diese mangelhafte Reinigung abmahnen.

Erst nach einer oder zwei Abmahnungen (können auch drei sein ich weiß es nicht genau) kann der Vermieter nur für die abgemahnte Person eine Reinigungsfirma bestellen die den Dienst übernimmt.

Alles andere wäre eine einseitige Vertragsänderung die nicht zulässig ist.
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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