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Hallo,
mich würden mal die Meinungen zu folgendem Thema interessieren: GmbH (Auftraggeber) schließt mit Einzelfirma (Auftragnehmer) Vertrag über die Verrohrung von Anlagen (Hydraulikverrohrung). Nach 3 Monaten Arbeit für die GmbH und nachdem die GmbH feststellt, daß sie sich verkalkuliert hat, werden vom Vertreter von der GmbH alle auf der Baustelle beschäftigten Lieferanten und Subunternehmer einzeln darüber informiert, daß der Stundensatz um 3 € gekürzt wird. Mit dem Grund - "wir sind doch alle eine große Familie". Informiert wird bei der Einzelfirma aber nur der angestellte Ehemann. Der Inhaberin geht dann ein Schreiben zu, in welchem von einer Absprache (darf der angestellte Ehemann das überhaupt?) die Rede ist und sich für den Preisnachlaß von € 3 bedankt wird. Geht das überhaupt, sprich: Reicht die Information des Angestellten? Darf die GmbH von der Einzelfirma nachträglich die Herabsetzung des Stundensatzes verlangen?
Vielen Dank für die Meinungen.
MG
Darf die GmbH von der Einzelfirma nachträglich die Herabsetzung des Stundensatzes verlangen?
MG
Verträge sind einzuhalten.
Also muss die GmbH auch den vereinbarten Preis verlangen.
Die Information des Mannes ist mM unerheblich, da er
1. nicht Vertragspartner ist
2. die reine Information eines Angestellten, welcher evtl dazu schweigt, keinen Erklärungswert hat
Zuletzt bearbeitet von ChrisR am 28.02.09, 19:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
Grundsätzlich müssen geschlossene Verträge eingehalten werden. Wenn der Vertrag also keine Klausel enthält, die eine nachträgliche Senkung des Stundensatzes ermöglicht, dann kann der Stundensatz nur mit Einverständnis des Vertragspartners gekürzt werden.
Eine Abrede mit dem Ehemann könnte nur dann bindend sein, wenn der Ehemann eine Vollmacht hatte, die auch derartige Abreden umfasste.
Darüber hinaus müsste man noch fragen, was tatsächlich mit de Ehemann vereinbart wurde und was davon beweisbar ist.
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