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Mit 17 zum freund ziehen ??

 
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Paddy1603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 01:05    Titel: Mit 17 zum freund ziehen ?? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich bin richtig froh euch hier gefunden zuhaben weil mir in einer bestimmten sache eigentlich gut geholfen wird von euch mit verschiedenen sachen hätte ich da noch eine frage die mich sehr beschäftigt.

eigentlich geht es mehr um meine freundin.

Folgende sach lage.

Meine freundin ist 17 und wohnt zur zeit bei ihrer uroma.bei iher mutter ist sie meist nur am arbeiten und erfüllen von aufgaben die ihre mutter ihr aufträgt.sie haben ziemlich viel streit,es wird angebrüllt,es werden sich übelste beleidigung an den kopfgeschmissen und die meiste zeit die sie da ist hat sie nur zu tun.das heißt :wäsche waschen,mit den hunden raus gehen,also halt die normale haus arbeit und auf ihren kleinsten bruder aufpassen. die sache scheint an sich nicht schlimm zusein aber jetzt kommt das aber die mutter ist die meiste zeit damit beschäftigt im internet zu sein,den kleinen schreien zulassen und kaum zubeachten und unterwegs zusein und geld auszugeben.
ich muss dazu sagen die mutter und meien freundin haben einen art familien betreuer,der sich auch nur das anhört und nichts ändert.Meine freundin ist ziemlich am ende mit ihren nerven mit ihren 17 jahren,sie hat durch diesen ganzen stress mit ihrer mutter probleme mit ihrer gesundheit bekommen und will das endlich ändern.

also gingen wir zum jugendamt um nach rat zufragen aber dort wurden wir gleich wieder abgewiesen. wir wissen nicht warum wir abgewiesen wurden aber als einzigste antwort bekamen wir nur "naja das sagen sie alles am besten ihren familien betreuer" das würde sie liebend gerne tun aber der steht meisten nur auf der seite ihrer mutter. ich hoffe ihr versteht ein wenig diese sachlage.

und nun haben wir folgendes eigentlich geplant das sie mit 18 zu mir zieht.aber sie kann nervlich nicht mehr sie ist jeden 2 ten tag am weinen hat krampfartige bauchschmerzen und hält das nicht lange merh durch.wegen ihrer gesundheits problemen wahren wir schon beim artzt und seine diagnose ist dieser ganze stress.okay das ist jetzt neben sache. wir wollen jetzt ds so amchen das sie jetzt schon zu mir zieht.gibt es da möglichkeiten das sie das jetzt schon darf,weil ic bin zwar 19 aber habe einen wohnung vom alg2 und ich weis nicht wie es dort aussieht ob es gehen würde oder nicht .


also wie ist die rechtslage?

mfg paddy
ps:lob an das forum hier Winken
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne die Zustimmung des Erziehungsberechtigten wird das nicht gehen. Das Mädel ist minderjährig und kann nicht selbst entscheiden, wo sie wohnen will. Das Auffenthaltsbestimmungsrecht liegt eindeutig bei den Eltern.
Theoretisch kann man bei schwerwiegenden Bedenken für das Kindeswohl vor Gericht ziehen. Aber 'Stress' allein wird auch vor Gericht als Argument kaum Bestand haben. Immerhin ist die Beschränkung des Elternrechts ein gravierender Eingriff in verfassungsmäßige Grundrechte. Da muss schon viel geschehen. Und seinen wir ehrlich: Alle Jugendlichen haben Stress mit den Eltern. Das ist quasi die Definition von 'Jugend'. Obendrein hat das Mädchen bis zum Ende so eines Prozesses bestimmt schon eigene Kinder, - die bereits gegen sie klagen.
Dazu kommt noch, dass das Gericht auch wissen will, zu wem die junge Dame eigentlich ziehen will. Und da wird der von euch gemeinschaftlich begangene Raubüberfall, den du an anderer Stelle geschildert hast, bestimmt Erwähnung finden. Vielleicht ist das auch der Grund, warum die Leute vom Jugendamt gar nicht so begeistert von der Idee waren.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 01.03.09, 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht´s denn finanziell aus?

Ich würd mich mal erkundigen, wie es denn aussieht, wenn das Mädel 18 wird und bei dir einziehen will.
Wovon wollt ihr leben?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Paddy1603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also es ist ja nicht normaler stress es geht soweit das ihr alles verboten wird und sie egal was sie mahct kontroliert wird und abgeholt wird wenn es zu weit geht ...

mit dem finanziellen mache ich mir keine sorgen da ich am 1.4 wieder arbeiten gehe da ich sozusagen winter pause hatte / habe also da wird nicht so das problem ...

also meint ihr da gibt es wirklich keine mögllich keit diese entscheidung ohne von der mutter zubekommen. weil sie es so und so nicht will das wir beide zusammen sind weil ich ja ei schlechter umgang bin ...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy1603 hat folgendes geschrieben::
...
also meint ihr da gibt es wirklich keine mögllich keit diese entscheidung ohne von der mutter zubekommen. weil sie es so und so nicht will das wir beide zusammen sind weil ich ja ei schlechter umgang bin ...

Solange die Freundin minderjährig ist, bräuchte sie die Zustimmung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten. Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann entscheidet sie.

Die Jugendämter und/oder Familiengerichte stimmen in der Regel dem Umzugswunsch eines Minderjährigen zum volljährigen Freund nicht zu. Wenn also minderjährige Kinder (im Sinne BGB) nicht bei den leiblichen Eltern oder einem Elternteil wohnen können oder wollen, dann bleiben (neben andere Verwandte) nur die Einrichtungen der Jugendhilfe übrig.

Freundschaften können nämlich auch mal in die Brüche gehen und dann steht das minderjährige Kind (im Sinne BGB) wieder auf der Straße.
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Paddy1603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

hmm okay also müssen wir warten bis sie 18 ist ... hmmm okay ...

schade das es leider nur so geht mit dem einverständnis der mutter .... Traurig

zu der sache mit dem raubdelikt das war ja noch nicht in der sache als wir beim jugendamt,das kam ja jetzt erst ... aber sicherlich hast de da recht das es negativ wirkt wenn sowas in meiner "akte" steht

aber es ist ja nur keine freundschaft wir sind seit fast 2 jahren zusammen und ahbe schon einiges erlebt ...

okay danke erst mal für die hilfreichen antworten ...

mfg paddy
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy1603 hat folgendes geschrieben::
hmm okay also müssen wir warten bis sie 18 ist ... hmmm okay ...
...

Sollte die Freundin bei Erreichung der Volljährigkeit die Kosten für die Unterkunft nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, dann muß sie unter Umständen auch bis zum 25. Lebensjahr warten (siehe § 22 Abs. 2a SGB II).
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