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Verfasst am: 28.02.09, 14:46 Titel: Wer trägt Kosten für Zwischenablesung
Hallo,
diesmal nur eine kurze Frage. Wer müsste im Fall eines Auszuges die Kosten für die Zwischenablesung tragen, falls die Hauptablesung erst Monate später statt findet?
Verwaltungskosten zu Lasten des Vermieters Klick _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
... wenn es keine Vereinbarung über diese Kosten gibt.
Ja nee is klar ne _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
In unseren MVs ist vereinbart, das der Mieter die Kosten trägt sofern er eine Zwischenablesung wünscht.
Will er keine wird nach Gradtagszahlen abgerechnet. Kostenfrei. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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