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Forum: Links zu rechtlich bedenklichen Google Suchtreffern

 
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Jezze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:34    Titel: Forum: Links zu rechtlich bedenklichen Google Suchtreffern Antworten mit Zitat

Hallo!

Google und andere Suchmaschinen sind bei richtiger Wahl der Stichwörter mächtige Werkzeuge, auch zum Auffinden urheberrechtlich fragwürdiger Inhalte. Inwiefern kann jemand für die Verlinkung von Google Suchergebnisseiten (Bsp. http://www.google.de/search?q=Stichwort+Stichwort) haftbar gemacht werden, wenn die gelisteten Suchtreffer zu Seiten führen, deren Inhalte urheberrechtlich fraglich sind? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist meines Wissens schon höchstrichterlich geklärt, daß man nicht für Rechtsverletzungen der dritten Ebene (also Seiten, die von Seiten verlinkt werden, auf die man selbst verlinkt) verantwortlicht ist, solange die direkt verlinkte Seite selbst keine rechtswidrigen Inhalte bereithält.

Verlinkt also der A auf den B und der B auf den C, dann ist das

* problematisch, wenn B z.B. eine "Warez-Seite" betreibt und das für A auch erkennbar war, aber

* unproblematisch, wenn B eine durchaus legitime Website betreibt und erst später - ohne daß es einer offensichtlichen Kenntnis durch den A zugänglich war - auf rechtsverletzende Inhalte des C verlinkt

Wäre dem auch nicht so, könnte man nie mehr irgendetwas verlinken aus Angst, für plötzlich auftauchende rechtsverletzende Links der zweiten Ebene verantwortlich gemacht zu werden.

(Der berüchtigte Freiherr soll wohl mal versucht haben, Leute abzumahnen, die auf SelfHTML verlinkt haben, welches auf einen Softwareanbieter verlinkt hatte, der vorgeblich Markenrechte des Mandanten des Herrn von und zu Dingens verletzte...)
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Jezze
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke nochmals für die schnelle Hilfe!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

@MAS: Das weiss wohl noch nicht jeder: Link. Hier hat jemand auf ein Blog verlinkt, das eine Link auf eine Artikel bei Wikileaks enthielt, indem die daenische Sperrliste zu finden war.
Ergebnis des Ganzen: Hausdurchsuchung
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nicht wegen der Verlinkung auf eine Verlinkung illegaler Inhalte, sondern wegen der Unterstellung, die Seiten dritter Ebene angeschaut zu haben, bei denen es sich dort um kinderpornographische Seiten gehandelt haben soll.

Die indirekte Verlinkung an sich wurde wohl nicht beanstandet.

Übrigens ein "lustiger" Fall; ob wohl auch die Mitarbeiter von Providern, die diese Sperrliste zu sehen bekommen, mit Hausdurchsuchungen rechnen müssen?
Das erinnert mich an den Monty-Python-Sketch mit dem "world's funniest joke"...
_________________
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