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Gebäudeeinmessung - Rechnung vom Katasteramt

 
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eiweissnet
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 14:51    Titel: Gebäudeeinmessung - Rechnung vom Katasteramt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
mir wurde vom Katasteramt eine "Rechnung auf Antrag von Amts wegen" zugeschickt.

Darin heisst es:
Zitat:
Es wurde ein Antrag von Amts wegen durchgeführt. Für die erbrachten, in der Anlage näher bez.
Leistungen in der Gemarkung xxxx, sind Kosten in Höhe von xxx€ entstanden.
Bitte zahlen Sie bis zum ....


Als Leistungsposten sind aufgeführt:
- Gebäudeinmessung
- Übernahme v. Vermessungsschriften

Soweit so gut.
Dass nach einem Bauvorhaben die Liegenschaft eingemessen wird, ok.
Dass ich die Kosten zu tragen habe, ok.

ABER: Das betreff. Gebäude wurde 1966 fertiggestellt!!

Was haltet Ihr davon
Welche rechtl. Möglichkeiten bestehen?

Auf alle Fälle werde ich mal Einspruch einlegen!

Danke für alle Hinweise!

Gruss
Hubert
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schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:48    Titel: Bundesland ? Antworten mit Zitat

In welchem BUNDESLAND ist das denn so geschehen ?
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wido
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die alten Unterlagen/Vorschriften prüfen . Für NRW gilt die VermKatG NW und ich kann aus meinen Bauunterlagen (2001) entnehmen :
Zitat:
"Nur wenn das Gebäude oder die Gebäudeteile vor dem 01.08.1972, d.h. vor dem Inkrafttreten der VermKatG errichtet worden sind, brauchen Sie eine Einmessung nicht zu veranlassen. Sie wird zur gegebenen Zeit von Amts wegen (für Sie kostenneutral) durchgeführt."

Mit den Augen rollen
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Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

wido hat folgendes geschrieben::
Ich würde die alten Unterlagen/Vorschriften prüfen . Für NRW gilt die VermKatG NW und ich kann aus meinen Bauunterlagen (2001) entnehmen :
Zitat:
"Nur wenn das Gebäude oder die Gebäudeteile vor dem 01.08.1972, d.h. vor dem Inkrafttreten der VermKatG errichtet worden sind, brauchen Sie eine Einmessung nicht zu veranlassen. Sie wird zur gegebenen Zeit von Amts wegen (für Sie kostenneutral) durchgeführt."

Mit den Augen rollen


Das ist zutreffend !
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