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waldschratz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:01    Titel: Eigenanteil Antworten mit Zitat

Ein Hallo an alle Anwesende,

habe da mal ne Frage.

Es geht um eine ambulante OP, die man hätte auch stationär hätte durchführen können, welches zu sehr viel mehrkosten für die Krankenkasse geführt hätte. Es wären bestimmt eine Woche Krankenhausaufenthalt drin gewesen.
Nun ist nach der ambulanten OP ein Pflegedienst am nächsten Tag erschienen, um mal unter den Verband zu schauen.
Dafür möchte die Kasse einen Eigenanteil von mir bezahlt haben, was ich im Hinblick auf die Einsparung, da ambulante OP, nicht einsehe.

Haben die Kassen da einen gewissen Ermessensspielraum oder nicht?

Bin sehr über die (hoffentlich) entstehende Diskussion gespannt.

Waldschratz
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Eigenanteil ist gesetzlich festgelegt.

Übrigens gilt nach § 39 SGB V:

Zitat:
Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.


Ein stationärer Aufenthalt mag zwar möglich gewesen sein, aber die Krankenkasse hätte ihn nicht bezahlen müssen, da er offensichtlich vermeidbar war.
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Struppinger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

...und auch im Krankenhaus wäre man mit 'nem Zehner pro Tag dabei...
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
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titanturtle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

auch bei einer stationären Krankenhausbehandlung wäre eine Zuzahlung von 10 € pro Tag/max. 28 Tage gesetzlich vorgeschrieben gewesen.
Der Eigenanteil, der durch den Pflegedienst (Behandlungspflege) anfällt, kann mit der "Einsparung" nicht verrechnet werden.
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