Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - gesetzlich Betreuter schließt Handy-Vertrag ab...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

gesetzlich Betreuter schließt Handy-Vertrag ab...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Piratte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 22:26    Titel: gesetzlich Betreuter schließt Handy-Vertrag ab... Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß leider nicht, welches Forum das passende ist. Es geht darum, was der Händler
hier für Möglichkeiten hat.

Folgende Situation:

A ist gesetzlich betreut mit Einwilligungsvorbehalt.

A hat bei B online einen Handyvertrag abgeschlossen bei einem großen Auktionshaus.
Als Zugabe zum Vertrag gab es einen Elektronik-Artikel.

Der Abschlag für den Elektroartikel in Höhe von 50 EUR wurde bereits bezahlt.
A hat aber den Mobilvertrag noch nicht unterschrieben zugeschickt.
A mailt nun dem Händler, dass der Vertrag nicht hätte geschlossen werden dürfen, da er
ja unter Betreuung steht und bittet um Rückzahlung des Betrages von 50 EUR,
ansonsten würde A den Betreuer beauftragen, das Geschäft anzufechten.

Die Handykarte wurde aber leider schon aktiviert und man wartet nur noch auf den
Zugang des unterschriebenen Vertrages, dann würde die SIM-Karte der Elektronikartikel
verschickt werden.

Es besteht ja momentan nur die Willenserklärung durch Online-Abschluss der Auktion
und Zahlung des Abschlages, ein schriftlicher Antrag auf einen Telefontarif liegt noch
nicht vor.

Was kann der Händler jetzt tun?
Kann er hier Vertragserfüllung pochen?
Kann er Schadenersatz verlangen, den Käufer anmahnen oder ähnliches?
_________________
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde vermuten, auf dem "Schaden" bleibt der VK sitzen.

Die Betreuung wird ja gerade gemacht, weil der Betreffende nicht mehr (geistig) in der Lage ist, alle Geschäfte des täglichen Lebens zu führen.

Wenn er dann doch ein Geschäft abzuschließen versucht, kann man ihn dafür in der Regel nicht belangen (weil er ja gerade diesbezüglich eingeschränkt und somit "nicht schuldfähig" ist) und seinen Betreuer auch nicht (der kann den Betreuten ja nicht ans Bett fesseln, damit der keine Geschäfte mehr tätigen kann).

Das dürfte unter normales unternehmerisches Risiko fallen - ein Käufer unter einer Million.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.