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Probleme mit der Rechnung meines Anwaltes

 
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RalfPeters
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 17:32    Titel: Probleme mit der Rechnung meines Anwaltes Antworten mit Zitat

war klar, dass Rechtsanwälte mit diesen Kommentaren darauf antworten, deswegen EDIT, bzw. Löschen.

Zuletzt bearbeitet von RalfPeters am 20.02.05, 20:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 17:52    Titel: Re: Probleme mit der Rechnung meines Anwaltes Antworten mit Zitat

RalfPeters hat folgendes geschrieben::
Ich bin jetzt natürlich komplett am Ende, weil ich dieses Geld natürlich nicht bezahlen kann, woher auch. Ich habe meinem Anwalt damals aber telefonisch auch extra gesagt, dass er nichts gegen den anderen Unternehmen soll, wenn dafür Kosten auf mich zukommen.

Was soll ich jetzt machen, ich bin voll am Ende. Ich kann doch keine 3555 EUR zahlen? Eigentlich habe ich doch gar nichts verbrochen, sondern der andere und ich sitze jetzt auf den Kosten.

Bitte helft mir.



Das wollen Sie uns doch nicht ernsthaft verkaufen ?

Sie beauftragen einen Anwalt und wollen dessen Honorar nicht bezahlen ?

Verbrochen haben Sie nichts. Für die Beauftragung Ihres Anwalts sind dennoch Sie verantwortlich.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Anwaltstätigkeiten sind eine Dienstleistung. Wenn man ne Putze kommen lässt erwartet man doch auch nicht, dass es kostenlos ist.

Was Sie in Auftrag gegeben haben, müssen Sie zahlen. Man hat meist einen Anspruch gegen die andere Seite auf Kostenersatz wenn man im Recht ist. Ist die andere Seite pleite, bleibt man auf seinen Kosten sitzen.

Prüfen lassen, ob alle Tätigkeiten vom Mandat gedeckt waren und ob der Streitwert in Ordnung geht. Sonstige Umstände prüfen lassen. Mit Glück hifts. Kostet aber wieder.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Tanne
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das Urposting leider nicht Lesen können, da es wie es scheint gelöscht wurde.

Wenn ich es aber richtig verstehe, geht es hier anscheinend darum, das ein Anwalt mehr Leistung erbracht hat wie beauftragt.

Wie schon gesagt wurde, muß man eine "Putze" auch dafür bezahlen das sie eine Dienstleistung erbringt – aber ebenfalls nur für Arbeiten für die sie einen Auftrag hat.

Ich denke sie müßten vielleicht einmal ganz genau in Ihren Unterlagen nachsehen, ob Sie irgendwo einen Hinweis darauf finden, welchen Auftrag der Rechtsanwalt überhaupt hatte.
Ansonsten werden Sie gegen eine Anwalt kaum eine Chance haben etwas zu erreichen.
Möglicherweise, gibt es ja auch einen zeugen, der das bewußte Gespräch mit angehört hat – könnte auch nützlich sein.

Aber wie schon gesagt, gegen Rechtsanwälte, ist man meist auf verlorenen Posten, diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht.

Viel Glück
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