Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aktionär durch Provisionsversprechen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aktionär durch Provisionsversprechen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Cogi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 19:37    Titel: Aktionär durch Provisionsversprechen? Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Frage, die thematisch nicht so einfach abzugrenzen ist:

Der Fall: der 100-%Eigner und Vorstand einer kleinen (Liechtensteiner) Aktiengesellschaft verspricht einem „Unternehmensberater“ (UB) Anteile an der AG für die Besorgung von weiteren Partnern, die Aktienannteile erwerben sollen – was auch geschieht. Das Provisionsversprechen ist schriftlich erfolgt und die neuen Mitaktionäre haben es auch konkludent anerkannt in Form von Protokollen, in denen alle (4) Aktionäre die Verteilung der Anteile festgehalten haben.

Die Provisionsvereinbarung wird jedoch nicht förmlich durch Übergabe von physischen Aktien vollzogen, weil 2 der neuen Aktionäre bereits kurze Zeit später über eine Sicherheitsübereignung die gesamten Anteile von dem Verwalter/Treuhänder übernehmen.

Anschließend werden die Ansprüche des UB zwar nicht explizit verneint (da ja dokumentiert), doch an den UB werden auch keine Aktien herausgeben bzw. die Ansprüche bestätigt.

Für mich ergeben sich daraus die folgenden Fragen:

1. War es nur ein Provisionsversprechen, so dass nunmehr nur Ansprüche gegen den Ersteigentümer bestehen – die dieser natürlich nicht befriedigen kann.

2. Oder kann der UB Ansprüche gegen die AG erheben, weil das Provisionsversprechen eingelöst worden ist und er also wie protokollarisch dokumentiert Aktionär geworden ist? Z.B. auf Herausgabe von Aktien oder gar Eintrag ins Aktienbuch? (Es wurde seinerzeit nicht vereinbart, ob Namensaktien oder Inhaberpapiere)

3. Oder muss er gegen die „Enteigner“ zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen?

4. Oder gibt es eine weitere Möglichkeit zunächst die generellen Ansprüche durchzusetzen? Etwa ein Feststellungsklage oder ähnliches?


Dank im voraus für die Antwort
Cogi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 22:17    Titel: Re: Aktionär durch Provisionsversprechen? Antworten mit Zitat

Cogi hat folgendes geschrieben::
Der Fall: der 100-%Eigner und Vorstand einer kleinen (Liechtensteiner) Aktiengesellschaft verspricht einem „Unternehmensberater“ (UB) Anteile an der AG für die Besorgung von weiteren Partnern, die Aktienannteile erwerben sollen – was auch geschieht.
Hier muss man auch noch wissen, welches Recht anwendbar ist.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cogi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:58    Titel: Welches Recht Antworten mit Zitat

...ich gehe davon aus, dass im Falle eines Schadenersatzanspruches gegen den ersten AG-Eigner deutsches Recht gilt (weil beide Deutsche sind); im Falle von Ansprüchen gegen die AG jedoch Liechtensteiner Recht.

WENN Ansprüche gegen die AG geltend gemacht werden, müsste man natürlich gesondert prüfen, ob das nach Liechtensteiner Recht sinnvoll und praktikabel ist.

Zunächst geht es mir aber nur um die Frage, wie es nach deutschem (Handels)Recht aussehen würde:
Also das Provisionsversprechen (konkludent oder wie auch immer) vollzogen wurde (insbesondere auch dadurch, dass die neuen Aktionäre der veränderten Anteilsstruktur implizit zugestimmt haben), oder war es notwendig, dass die Aktien physisch übergeben werden bzw. der Wechsel ins Aktienbuch eingetragen wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.