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recht.de :: Thema anzeigen - Vom Zivildienst befreit werden nach § 11 (6)
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Vom Zivildienst befreit werden nach § 11 (6)
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mcsanja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 20:39    Titel: Vom Zivildienst befreit werden nach § 11 (6) Antworten mit Zitat

Hallo ich brauche bitte eure Hilfe.

Ich bin KDV und habe letzten Sommer nach beenden meiner Ausbildung ein Jahr Aufschub bekommen, da ich einen befristeten Zeitvertrag vom Arbeitgeber bekommen habe. Dieses Jahr läuft nun ab und ich habe schon meine Ankündigung zur Heranziehung zum Zivildienst bekommen.

Beim genauen durchlesen der Rückseite habe ich folgendes gefunden:


§11 Zurückstellung vom Zivildienst
.
.
.
(6) Vom Zivildienst soll ein anerkannter KDV auf Antrag auch zurückgestellt werden, wenn er für die Erhaltung und Fortführung des elterlichen Betriebes oder des Betriebes seines Arbeitgebers ...... unentbehrlich ist.


Verstehe ich das richtig, dass wenn mein Arbeitgeber einen Antrag stellt, dass ich für den Betrieb wichtig bin, ich dann vom Zivildienst befreit werden könnte?

Danke für alle Kommentare im Voraus
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 20:41    Titel: Re: Vom Zivildienst befreit werden nach § 11 (6) Antworten mit Zitat

mcsanja hat folgendes geschrieben::
Verstehe ich das richtig, dass wenn mein Arbeitgeber einen Antrag stellt, dass ich für den Betrieb wichtig bin, ich dann vom Zivildienst befreit werden könnte?

Da steht aber "unentbehrlich"(nach dem Motto "ohne den gehts nicht weiter") und nicht "wichtig".
Wenn also mehr oder minder problemlos jemand anders diesen Platz einnehmen könnte, dann greift dieser Paragraph nicht.
Außerdem geht es hier wie bei dem "Aufschub" wegen der Ausbildung um eine Zurückstellung, nicht um eine Befreiung.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 02.03.09, 05:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was bei einem befristeten Arbeitsvertrag auch nur schwerlich nachzuweisen wäre..
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mcsanja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich in einer neuen Filiale der Filialleiter werden soll, und in meine Weiterbildung nun einiges an Geld gesteckt wurde, ist das unentbehrlich genug oder nicht?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

mcsanja hat folgendes geschrieben::
Wenn ich in einer neuen Filiale der Filialleiter werden soll, und in meine Weiterbildung nun einiges an Geld gesteckt wurde, ist das unentbehrlich genug oder nicht?


Hallo,

würde die Filiale nicht eröffnet, wenn du mit einem Lotto-6er nach Australien abhauen Cool , oder an einem Bahnübergang von Zug überrollt werden würdest?



MfG
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
würde die Filiale nicht eröffnet, wenn du mit einem Lotto-6er nach Australien abhauen , oder an einem Bahnübergang von Zug überrollt werden würdest?


Was wäre denn ein Grund für unentbehrlichkeit ??


Gruß roni
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mcsanja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt mein befristeter Vertrag läuft ja nun ab, und mein Chef will mich auf jeden Fall behalten, dann natürlich mit einem unbefristeteten Vertrag. Gibt es da gar keine Möglichkeit?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

Zitat:
würde die Filiale nicht eröffnet, wenn du mit einem Lotto-6er nach Australien abhauen , oder an einem Bahnübergang von Zug überrollt werden würdest?


Was wäre denn ein Grund für unentbehrlichkeit ??


Gruß roni



Hallo,

die Fragen sollen verdeutlichen, daß quasi NIEMAND unersetzlich ist, und wenn wirklich, dann liegt die Meßlatte ziemlich hoch Winken
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

mcsanja hat folgendes geschrieben::
Gibt es da gar keine Möglichkeit?
Heiraten.
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Sapere Aude! (Kant)
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
mcsanja hat folgendes geschrieben::
Gibt es da gar keine Möglichkeit?
Heiraten.


Was ist schlimmer :

9 Mon. Bundeswehr oder lebenslänglich Auf den Arm nehmen
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Was ist schlimmer :

9 Mon. Bundeswehr oder lebenslänglich Auf den Arm nehmen
Der TE hat nach einer anderen Möglichkeit gefragt - die Wahl zwischen zwei - äääh, also, zwei Möglichkeiten muß er dann schon selber treffen... Teufel-Smilie
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mcsanja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein jetzt mal ernsthaft gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit vom zivildienst befreit zu werden, ausser dass ich heirate, in den Knast gehe oder ähnliche dumme Ideen.

Ich meine jeder von euch sieht ja selber, dass es im Momment schwer ist einen Job zu behalten und noch schwerer einen festen zu bekommen.

Ist das nicht besinders schwere Härte ( Aufgrund der Wirtschaftskrise) wenn ich meinen festen Job verliere? Und später wer weiß wann wieder einen bekomme?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

mcsanja hat folgendes geschrieben::
Ist das nicht besinders schwere Härte ( Aufgrund der Wirtschaftskrise) wenn ich meinen festen Job verliere? Und später wer weiß wann wieder einen bekomme?

Demnach dürften zur Zeit nur Arbeitslose zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen werden? Mit den Augen rollen
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn man den § 11 durchliest, bleibt eben wirklich keine andere Möglichkeit.

Gruß roni
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

mcsanja hat folgendes geschrieben::

Ist das nicht besinders schwere Härte ( Aufgrund der Wirtschaftskrise) wenn ich meinen festen Job verliere?


Grundsätzlich nein, da man durch die Ableistung des Wehrdienstes keinen festen Job verlieren kann.

siehe dazu das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (ArbPlSchG) --> http://bundesrecht.juris.de/arbplschg/index.html

Hier im o.g. Fall liegt nach der Schilderung aber kein "fester Job" vor, sondern nur ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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