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Vom Zivildienst befreit werden nach § 11 (6)
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

mcsanja hat folgendes geschrieben::
Nein jetzt mal ernsthaft gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit vom zivildienst befreit zu werden, ausser dass ich heirate, in den Knast gehe oder ähnliche dumme Ideen.


- Wer Kinder hat, wird auf Antrag befreit. (1 reicht schon.)
- Wer untauglich gemustert wird, muss auch keinen Zivi leisten. (Evtl. mal eine Nachuntersuchung beantragen?)
- Verpflichtung beim Katastrophenschutz (z.B. Feuerwehr) für mindestens 6 Jahre befreit auch von der Pflicht, Zivildienst zu leisten.
- Angehende Pfarrer sind auch von der Pflicht, Zivildienst zu leisten, befreit.
- Sobald die Wehrpflicht abgeschafft wurde, wird hierzulande niemand mehr gegen seinen Willen Wehrdienst leisten. (Damit ist allerfrühestens 2010 zu rechnen, hängt vor allem davon ab, ob die CDU/CSU wieder eine Regierung mitbilden wird.)
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
- Sobald die Wehrpflicht abgeschafft wurde, wird hierzulande niemand mehr gegen seinen Willen Wehrdienst leisten. (Damit ist allerfrühestens 2010 zu rechnen, hängt vor allem davon ab, ob die CDU/CSU wieder eine Regierung mitbilden wird.)


Also werden wir auch 2011 über solche Fragen eine Antwort suchen müssen Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verpflichtung beim Katastrophenschutz (z.B. Feuerwehr) für mindestens 6 Jahre befreit auch von der Pflicht, Zivildienst zu leisten.


Das hab ich gelesen bei Befreiung vom Wehrddienst. Steht aber im § 11 nicht drin.
Ist das dann trotzdem so ??

Gruß roni
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Roni,

hast Recht. Das steht nämlich in § 13a des wehrpflichtgesetzes. Und im Übrigen muss man bei Kindern ebenfalls nachweisen, dass man dass man entweder alleinerziehend ist oder ein gemeinsames sorgerecht hat.

Die Angabe eines Kindes reicht bei weitem nicht aus.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
- Sobald die Wehrpflicht abgeschafft wurde, wird hierzulande niemand mehr gegen seinen Willen Wehrdienst leisten. (Damit ist allerfrühestens 2010 zu rechnen, hängt vor allem davon ab, ob die CDU/CSU wieder eine Regierung mitbilden wird.)


Also werden wir auch 2011 über solche Fragen eine Antwort suchen müssen Winken


Das befürchte ich. Sollte es zu schwarz/gelb kommen, was ich vermute, so gehe ich jede Wette ein, dass Herr Westerwelle und der Rest seiner Partei das Engagement für die Aussetzung der Wehrpflicht gaaaanz schnell vergessen wird, sobald es darum geht, dass die FDP mitregieren kann. Denn: Was ist dem Herrn Westerwelle wichtiger? Die Aussetzung der Wehrpflicht oder das Amt des Außenministers? Winken

Aber lassen wir uns überraschen, bis zu den Wahlen ist es noch über ein halbes Jahr hin, da kann viel passieren.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

@Dirty,

sicherlich wird die Wehrpfliht nicht so schnell abgeschafft weden. Aber im eigentlichen Sinne it auch müßig, darüber nachzudenken. Denn Spekulationen über die abschaffung der Wehrpflicht, vermögen doch dem TE nicht seine Fragen zu beantworten.

Für die Beantwortung der Frage gilt das Heute und die derzeit geltende Rechtsgrundlage.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@Dirty,

sicherlich wird die Wehrpfliht nicht so schnell abgeschafft weden.


Sobald die Union nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt ist und auch im Bundesrat nicht mehr allzu stark vertreten ist, sehe ich keinen Grund, weshalb sie nicht abgeschafft bzw zumindest ausgesetzt werden sollte. Unsere europäischen Nachbarn gehen hierbei mit gutem Beispiel voran.

Zitat:
Aber im eigentlichen Sinne it auch müßig, darüber nachzudenken. Denn Spekulationen über die abschaffung der Wehrpflicht, vermögen doch dem TE nicht seine Fragen zu beantworten.

Für die Beantwortung der Frage gilt das Heute und die derzeit geltende Rechtsgrundlage.


Hier muss ich Ihnen ausnahmsweise zu 100% zustimmen.
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