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Verfasst am: 27.02.09, 15:13 Titel: Bewährungsstrafe und vom Ex- Mann erneut angezeigt!!!
Hallo. Folgender Fall: Ein Mann macht seine Frau über Jahre hinweg psychisch fertig, sodass sie eines Tages über Nacht auszieht. Zitat des Mannes: Wenn du mich verlässt, mache ich dir das Leben zur Hölle!!! Dies ist nun schon 8 Jahre her und mittlerweile sind sie auch schon geschieden. Aber die Frau wurde trotzdem noch immer von ihm terrorisiert, mit Telefonterror, Drohbriefen usw., er zahlte nie Unterhalt für sein Kind und bedrohte sie weiter. Weil ihr das alles zu viel wurde, hat sie Medikamente zur Beruhigung genommen, aber ihre Hausärztin hat ihr dieses Medikament plötzlich nicht mehr verschreiben wollen. Also hat die Frau Privatrezepte gefälscht, um an dieses Medikament zu kommen, wurde dabei erwischt und hat nun eine Bewährungsstrafe bekommen. Ihr Ex- Mann stellt ihr immer noch nach, schickt ihr sogar Detektive hinterher und will alles über sie wissen. Die Frau hat die Nase voll, trinkt vor Frust eine Flasche Wein und schreibt ihm angetrunken eine Mail mit beleidigendem Inhalt. Resultat. Der Ex- Mann zeigte sie an. Sie will ihn nun darum bitten, die Anzeige zurückzuziehen und sich bei ihm entschuldigen. Sollte er dies nicht tun, müßte die Frau ins Gefängnis, nur dafür, dass sie sich ein einziges Mal gewehrt hat. Geld für einen Anwalt hat sie nicht. Wie ist die Rechtslage bzw. was gibt es für Möglichkeiten, denn die Frau ist nervlich völlig am Ende. _________________ Unmöglich sind nur die Dinge, die man nicht tut.
Verfasst am: 27.02.09, 20:27 Titel: Re: Bewährungsstrafe und vom Ex- Mann erneut angezeigt!!!
Tina70 hat folgendes geschrieben::
Sollte er dies nicht tun, müßte die Frau ins Gefängnis, nur dafür, dass sie sich ein einziges Mal gewehrt hat. (...) Wie ist die Rechtslage
Sie "muss" nicht.
Eine erneute Verurteilung würde nicht automatisch zum Widerruf führen. Das würde ein Richter nochmal extra entscheiden, ob das nötig ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Aber zu einer Verhandlung vor Gericht kommt es auf alle Fälle, oder? Gestern habe ich in Erfahrung gebracht, dass Beleidigung ja ein Privatklagedelikt ist und die andere Verurteilung war ja ein Offizialdelekt. Also sind das doch zwei verschiedene paar Schuhe? Falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, müßte die Frau auf den Mann treffen, aber das würde sie psychisch nicht verkraften, oder kann die Frau auch ihren Anwalt zur Verhandlung schicken? Wie sieht da die rechtslage aus? _________________ Unmöglich sind nur die Dinge, die man nicht tut.
Verfasst am: 01.03.09, 13:18 Titel: Keine Errinnerung
Die Frau hat sich so sehr über das Verhalten ihres Ex- Mannes geärgert, dass sie eine Flasche Wein getrunken hat und den genauen Inhalt nicht mehr weiss, aber so ungefähr: Spiel dich nicht so auf, du bist nicht so groß, wie du denkst und deine Firma ist sowieso nur eine Scheinfirma, lass mich für immer in Ruhe......... _________________ Unmöglich sind nur die Dinge, die man nicht tut.
Zum ersten: Ich weiss nicht mehr den ganz genauen Inhalt, es kann durchaus sein, dass ich noch geschrieben habe: du Hirni !"oder so
Und zum zweiten: nein, ich hab die Nachricht nicht mehr, weil es im Stayfriendsportal war und ich dort alles von mir gelöscht habe. _________________ Unmöglich sind nur die Dinge, die man nicht tut.
Ob Hirni nun wirklich einen beleidigenden Charakter hat? Ich bezweifele es stark.
Hat denn die Frau nichts gegen den Ex in der Hand? Es gibt ja mittlerweile den Straftatbestand der Nachstellung!!!!
Hat die Frau irgendwelche Mail, SMS oder sonstige Beweismittel zur Hand? Zeugen?
warte erst mal ab ob er das tatsächlich tut. Dann kannst du auch den Inhalt deiner Mail sehen. Außerdem würde ich mal versuchen den Spiess umzudrehen, weil er dich ja belästigt. Ist da was dran mit der Scheinfirma ?? Da könnte man doch dann auch mal was androhen
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