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RA ohne Vollmacht?

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 00:43    Titel: RA ohne Vollmacht? Antworten mit Zitat

A läßt sich von RA vor Gericht vertreten.
In welchem Fall muss eine Vollmacht unterzeichnet werden? Immer, sobald RA tätig wird?
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 05:01    Titel: Antworten mit Zitat

nicht unbedingt.

Es könnte sein, dass zum Beispiel eine Vollmacht folgenden Wortlaut trägt und in diesen Fällen (z. B. Untervollmacht) muss nicht ereut unterschrieben werden.

Vollmacht zur

1, Vertretung in allen Verfahrensarten und Instanzen vor allen Gerichten,

2. Vertretung außerhalb gerichtlicher Verfahren gegenüber jedermann, auch gegenüber Behörden,

3. ...

in der Sache: XY

Die Vollmacht umfaßt insbesondere die Befugnis:

1. Untervollmacht zu erteilen,
2. Rechtsmittel jeder Art einzulegen und zurückzunehen,
3. Vergleiche zu schließen sowie Ansprüche anzuerkennen oder hierauf zu verzichten,
4. Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen,
5. Zustellungen zu bewirkungen und entgegenzunehmen,
6. Geld, Wertsachen und Urkunden, auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder sonstigen Beteiligten zu zahlenden Beträge entgegenzunehmen und ohne die Beschränkung des § 181 BGB darüber zu verfügen.
7. Willenserklärungen jeder Art abzugeben.

Die Vollmamcht erstreckt sich auch auf alle Neben und Folgeverfahren.
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht auch dies hier mal lesen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=170470
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Niemand2000:

A hat nie irgendetwas unterzeichnet...den RA jedoch mündlich beauftragt...
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dr.Seltsam hat den Vogel abgeschossen, dass man Vollmachten mündlich erteilen kann, war mir bislang unbekannt. Ist aber unter Umständen schwierig in den Fällen, bei denen das "Persönliche Erscheinen" des/der Mandantin nicht angeordnet ist.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 02:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dass man Vollmachten mündlich erteilen kann, war mir bislang unbekannt.
Wenn meine Frau mich zum Brötchenholen schickt, erteilt sie mir nie eine schriftliche Vollmacht. Cool
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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