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Zahlweise Grundbesitzabgaben

 
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Seltsame
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 08:56    Titel: Zahlweise Grundbesitzabgaben Antworten mit Zitat

In welchem Gesetz steht, dass die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Wasser, Müll etc) in einem 1/4 jährlichen Rhythmus gezahlt werden "müssen"?

Man bekommt nur die lakonische Antwort: "Das ist so und sie müssen sich danach richten! ausserdem würde es das Computerprogramm eine andere Zahlungsweise gar nicht zulassen."

Danke für evtl. Hinweise Sehr glücklich
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht im Grundsteuergesetz?

http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__9.html
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Seltsame
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für den Link, jedoch steht da absolut nichts von der Zahlweise, sondern nur DASS die Steuer festgesetzt wird Lachen

mich würde einfach interessieren, ob auch im mtl. Rhythmus gezahlt werden kann.....
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hängt mit dem Hebesatz der Gemeinden oder Städte zusammen :

http://de.wikipedia.org/wiki/Hebesatz_(Steuerrecht)

Gruß roni
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da war ich etwas zu vorschnell, ein Blick in das Inhaltsverzeichnis hätte aber auch schnell Klarheit gebracht:

http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__28.html

Zitat:
mich würde einfach interessieren, ob auch im mtl. Rhythmus gezahlt werden kann.....


Das geht also nicht, nur jährliche Zahlungsweise muss auf Antrag gewährt werden.

Zitat:
hallo

hängt mit dem Hebesatz der Gemeinden oder Städte zusammen :

http://de.wikipedia.org/wiki/Hebesatz_(Steuerrecht)

Gruß roni


Was hat die Entstehung der Steuerschuld genau mit dem Hebesatz zu tun?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für die Grundsteuer ist der Zahlungstermin gesetzlich festgelegt im § 28 Grundsteuergesetz, die übrigen Grundbesitzabgaben (Wasser, Müll, Abwasser und ggf. Strassenreinigung) sind keine Steuern sondern es sind Vorauszahlungen auf Verbrauchsgebühren für Leistungen der Daseinsvorsorge.

Da könnte theoretisch ein monatlicher Zahlungstermin vertraglich vereinbart werden, wird aber im Normalfall auf wenig Gegenliebe (weil zusätzlicher Aufwand) stoßen. Ich würde in einem solchen Fall dem Ansinnen (nur) dann stattgeben, wenn der zusätzliche (Buchungs-)Aufwand vom Antragsteller bezahlt wird.

Einen praktischen Nutzen in der monatlichen Zahlung sehe ich allerdings nicht Mit den Augen rollen

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Was hat die Entstehung der Steuerschuld genau mit dem Hebesatz zu tun?


stimmt, da wird ja lediglich die Höhe,aber nicht die Fälligkeit festgelegt ?

Gruß roni
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

So hab ich es auch in Erinnerung, nix für ungut Winken .

Ronny hat aber eigentlich umfassend geantwortet, leider kann ich gerade nicht grün punkten, daher auf diesem Wege ein 'Ersatzgrüner'. Lachen
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Ich würde in einem solchen Fall dem Ansinnen (nur) dann stattgeben, wenn der zusätzliche (Buchungs-)Aufwand vom Antragsteller bezahlt wird.
Unabhängig von der betragsmäßigen Bezifferung dieses Aufwands:

Auf welche Rechtsgrundlage würden Sie denn einen derartigen Verwaltungsakt stützen? Oder wäre dieses Vorgehen aufgrund fehlerhafter Ermessensausübung nicht von vorneherein eindeutig rechtswidrig?
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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