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Seltsame noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 02.03.09, 08:56 Titel: Zahlweise Grundbesitzabgaben |
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In welchem Gesetz steht, dass die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Wasser, Müll etc) in einem 1/4 jährlichen Rhythmus gezahlt werden "müssen"?
Man bekommt nur die lakonische Antwort: "Das ist so und sie müssen sich danach richten! ausserdem würde es das Computerprogramm eine andere Zahlungsweise gar nicht zulassen."
Danke für evtl. Hinweise |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Seltsame noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 02.03.09, 10:13 Titel: |
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vielen Dank für den Link, jedoch steht da absolut nichts von der Zahlweise, sondern nur DASS die Steuer festgesetzt wird
mich würde einfach interessieren, ob auch im mtl. Rhythmus gezahlt werden kann..... |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 02.03.09, 10:19 Titel: |
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Da war ich etwas zu vorschnell, ein Blick in das Inhaltsverzeichnis hätte aber auch schnell Klarheit gebracht:
http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__28.html
Zitat: | mich würde einfach interessieren, ob auch im mtl. Rhythmus gezahlt werden kann..... |
Das geht also nicht, nur jährliche Zahlungsweise muss auf Antrag gewährt werden.
Was hat die Entstehung der Steuerschuld genau mit dem Hebesatz zu tun? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 02.03.09, 10:34 Titel: |
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Hallo,
für die Grundsteuer ist der Zahlungstermin gesetzlich festgelegt im § 28 Grundsteuergesetz, die übrigen Grundbesitzabgaben (Wasser, Müll, Abwasser und ggf. Strassenreinigung) sind keine Steuern sondern es sind Vorauszahlungen auf Verbrauchsgebühren für Leistungen der Daseinsvorsorge.
Da könnte theoretisch ein monatlicher Zahlungstermin vertraglich vereinbart werden, wird aber im Normalfall auf wenig Gegenliebe (weil zusätzlicher Aufwand) stoßen. Ich würde in einem solchen Fall dem Ansinnen (nur) dann stattgeben, wenn der zusätzliche (Buchungs-)Aufwand vom Antragsteller bezahlt wird.
Einen praktischen Nutzen in der monatlichen Zahlung sehe ich allerdings nicht
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 02.03.09, 13:15 Titel: |
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hallo
Zitat: | Was hat die Entstehung der Steuerschuld genau mit dem Hebesatz zu tun? |
stimmt, da wird ja lediglich die Höhe,aber nicht die Fälligkeit festgelegt ?
Gruß roni |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 02.03.09, 13:29 Titel: |
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So hab ich es auch in Erinnerung, nix für ungut .
Ronny hat aber eigentlich umfassend geantwortet, leider kann ich gerade nicht grün punkten, daher auf diesem Wege ein 'Ersatzgrüner'. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 02.03.09, 14:17 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Ich würde in einem solchen Fall dem Ansinnen (nur) dann stattgeben, wenn der zusätzliche (Buchungs-)Aufwand vom Antragsteller bezahlt wird. | Unabhängig von der betragsmäßigen Bezifferung dieses Aufwands:
Auf welche Rechtsgrundlage würden Sie denn einen derartigen Verwaltungsakt stützen? Oder wäre dieses Vorgehen aufgrund fehlerhafter Ermessensausübung nicht von vorneherein eindeutig rechtswidrig? _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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