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Muß meine Frau Auskunft geben, Krankenkassendaten erneuern

 
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nichts
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 10
Wohnort: Hanstedt

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:34    Titel: Muß meine Frau Auskunft geben, Krankenkassendaten erneuern Antworten mit Zitat

Hallo,

Welcher Weg ist zu empfehlen, .... Person A lebt mit einer kürzlich erstrittenen Berufsunfähigkeitssrente ( Privat ) im Familienkreis, ... die Frau als Alleinverdiener hat bei einer staatlichen Krankenkasse eine Familienversicherung mit für den Ehemann abgeschlossen, ... die Bu- Rente ist befristet und beträgt 550,- €,... muß ich das bei Anfrage der Krankenkasse mitteilen und besteht daraufhin die Gefahr der Anhebung der Krankenkassenbeiträge. Was währe wenn man gar keine Antwort erteilt ...???
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Rainer Zufall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

mit dem Antrag auf Familienversicherung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ein Satz der so (oder so ähnlich) lautet
Zitat:
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner o. a. Angehörigen verändert oder diese Mitglied einer (anderen) Krankenkasse werden.

unterschrieben worden.

Die Familienversicherung ist bis zu einem Gesamteinkommen i. H. v. 360 € monatlich (400 € bei geringfügig entlohnter Beschäftigung) möglich.

Die Rente aus der privaten Unfallversicherung zählt m. E. zum Gesamteinkommen, so dass die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird.

Zur Klärung des Versicherungsschutzes empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse.

Grüße aus Bielefeld
rz

Edith sagt:

Eine eigene Versicherung mit Beitragszahlung ist wahrscheinlich. Bei nicht erteilter Auskunft kann die Krankenkasse die Familienversicherung wegen fehlender Mitwirkung beenden.
_________________
Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf. (Wolfram Weidner)
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ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Anspruch auf Familienversicherung hat nur der Angehörige, dessen Gesamteinkommen 360,- EURO im Monat nicht übersteigt. Eine private Rente zählt selbstverstädnlich zum Gesamteinkommen. Daher endet die Familienversicherung mit dem Rentenbezug. Dieses ist der KK unverzüglich mitzuteilen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Freundliche Grüße

ratte1
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nichts
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 10
Wohnort: Hanstedt

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nichts hier,

sorry wegen dem Name, da mein Wunschname schon vergeben ist, hatte ich NICHTS ... und deswegen ist er auf die Schnelle zustande gekommen.

Desweiteren; ... möchte ich mich bedanken für die Antworten ....

Tschüß und Danke NICHTS
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