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Verfasst am: 05.03.09, 14:20 Titel: Reise- und Bewerbungskosten bei ALG II
A ist arbeitslos und ALG II Empfänger. Er hat bei der zuständigen Arbeitsagentur Reisekosten als Selbstfahrer zu einem Vorstellungsgespräch beantragt. Nach ca. 3 Wochen erhält er einen Bescheid, dass die Reisekosten erstattet werden, allerdings wurden nur 10 cent je km angesetzt. Laut Aussage der Bearbeitertin hat Sie bei der Höhe des Kilometersatzes einen Ermessensspielraum. Ist dies so richtig?
Darüber hinaus hat A seinen Bewerbungskostenantrag bei derselben Bearbeiterin eingereicht. Allerdings wurde auf diesem Antrag die pauschalierte Erstattung von der Bearbeiterin durchgestrichen. Nach der Antragsabgabe ließ sich die Bearbeiterin noch darauf ein die Pauschalerstattung für die schriftlichen Bewerbungen zu gewähren. Eine pauschalierte Erstattung für die Online-Bewerbungen hat Sie allerdings abgeleht. Ist die Bearbeiterin dabei im Recht?
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