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Kann man eine Inhaltsangabe zu einem eigenen Drehbuch verfassen und den (Kern-)-Inhalt, sowie Story-Plot und diverse Details rechtliche schützen lassen?
Im Falle einer Veröffentlichung eines Werkes mit den gleichen "Ideen" und sehr ähnlichen charakteristischen Merkmalen von einer anderen Person in der Zukunft: Habe ich einen Anspruch auf etwas und wenn ja auf was?
Ich weise nochmal darauf hin, dass es hier um eine Inhaltsangabe geht, die die Basis-Information zu einem Drehbuch beinhaktet, wie eine ausschlaggebende Storyline, Plot und Kerninhalt!
Der andere Fall wäre im Falle eines Diebstahls geistigen Eigentums ( Verfasser der Inhaltsangabe als Opfer ), wenn in unabsehbarer Zeit jemand die geschützte Idee ( vermutlich ohne zu wissen, dass diese geschützt ist ) eines anderen benutzt um beispielsweise einen Film zu drehen.
Letztere Fall wäre z.B. um Ideen vor anderen Arbeitskollegen/Freunden zu schützen, die event. in der gleichen Branche arbeiten wie man selbst.
Ist mir wirklich wichtig, diese Sachen zu erfahren! Vielen Dank im Voraus!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.03.09, 12:29 Titel:
Grundsätzlich sind Ideen nicht schützbar.
Auch inhaltliche Konzepte sind urheberrechtlich nur in ihrer genauen Ausdrucksform geschützt.
Deswegen kann ich problemlos ein Buch schreiben, in dem ein Junge auf eine Zauberschule geht und gegen einen bösen Zauberer kämpft.
Oder einen Film drehen, in dem eine Raumschiffcrew Probleme mit einem durchdrehenden Bordcomputer bekommt, während sie Artefakte einer fremden Zivilisation in der Umlaufbahn des Jupiter untersucht.
Probleme bekomme ich erst, wenn ich 95% der Handlung (und nicht nur des Konzeptes) und der Figuren abkupfere. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wenn ich die "charakteristischen Merkmale" einer bereits entworfenen fiktionalen Person als bare kleine oder größere Münze nehme, könnte diesbezüglich bereits im Scribble ( = verkörperte Idee = mögliches Werk) ein Urheberrechtsschutz entstanden sein.
Freilich reicht "Ähnlichkeit" nicht aus. Im Übrigen siehe mein Vorposter:
Zitat:
Auch inhaltliche Konzepte sind urheberrechtlich nur in ihrer genauen Ausdrucksform geschützt.
Wer sichergehen will, sollte seine Idee möglichst schnell ausarbeiten und sich einen Verlag / Produzenten suchen. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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