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Bezeichnung des Schuldners auf Vollstreckungsbescheid

 
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:11    Titel: Bezeichnung des Schuldners auf Vollstreckungsbescheid Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende einfache Frage würde gern eine Antwort erhalten:

Kann mit einem an eine GbR adressierten Vollstreckungsbescheid per Gerichtsvollzieher auch gegen einen der Vollhafter vollstreckt werden, welcher auf dem VB miterwähnt ist, wenn die GbR angeblich "aufgelöst" ist?

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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idem
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, gegen die Gesellschafter muss eigens tituliert werden.

lies hierzu BGH: II ZR 331/00, II ZR 371/98, und Kommentierung zu § 736 ZPO
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann festgestellt werden, daß der VB gegen die GbR für die Tonne ist. Besser wäre es also gewesen, die Gesellschafter als Schuldner zu benennen...

Ronald
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idem
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Besser ist es, gegen Gesellschafter und GbR gleichzeitig zu titulieren.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

idem hat folgendes geschrieben::
Besser ist es, gegen Gesellschafter und GbR gleichzeitig zu titulieren.


Danke, werde ich mir mal merken. Wie schon erwähnt - auf dem VB steht als Schuldner die GbR, vertreten durch (die drei Gesellschafter); einer der Gesellschafter hat übrigens seinen Wohnsitz (zufällig) am Sitz der GbR, das dürfte aber leider unerheblich sein.

Ronald
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