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Verfasst am: 03.03.09, 20:54 Titel: Einschränkung der Erlebnis- u. Gestaltungsfähigk.
Hallo,
was ist die Definition einer
"wesentlichen Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit"?
Herr X kann aufgrund von chronischem Tinitus sowie Hyperakusis nur sehr eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Beispielsweise können folgende Aktivitäten nicht oder nur mit sehr großen Einschränkungen wahrgenommen werden:
- Verfolgung von Diskussionen bzw. Beteiligung an solchen mit mehreren Personen im Arbeitsleben (Selektion verschiedener Stimmen ist nicht mehr oder nur sehr erschwert möglich)
- Teilnahme am Kantinenessen
- Konzertbesuche
- Besuche von Tanzveranstaltungen
- Besuche von Sportveranstaltungen
Sind o.a. Punkte wesentliche Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit?
Verfasst am: 04.03.09, 10:16 Titel: Re: Einschränkung der Erlebnis- u. Gestaltungsfähigk.
htreichel hat folgendes geschrieben::
- Teilnahme am Kantinenessen
Darin könnte man evtl. sogar einen Gewinn an Ernährungsqualität sehen...
Aber Scherz beiseite, ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine genaue Definition bzw. einen Katalog dafür gibt, wann eine "wesentliche Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit" vorliegt. Geht es ums Schwerbehindertenrecht? Dann sollten eigentlich zumindest Anhaltspunkte in den entsprechenden Ausführungsvorschriften zu finden sein. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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