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Ich würde gerne Produkte aus Deutschland von einem zwischenhändler Importieren.
Jedoch gibt es in der Schweiz schon einen Generalimporteur für diese Produkte.
Dieser Generalimporteur hat sich auch schon beim Hersteller beschwert da mein deutscher Händler auf seinem onlineshop die produkte in Schweizerfranken angezeigt hat und diese so auch in die Schweiz verkaufen konnte.
auf diese beschwerde hin zwang der Hersteller den Deutschen händler dies wieder aus dem shop zu entfernen!
Nun meine Frage wen ich beginne diese Produkte in der Schweiz zu verkaufen wird der Generalimporteur versuchen mir dies zu verbieten kann er das?
Wen nein wird er versuchen meine bezugsquelle ausfindig zu machen muss ich diese bekant geben?
Muss ich die bezugsquelle dem Hersteller der Produkte die ich verkaufe bekannt geben?
Das größte Problem sehe ich hier(man beachte das zweite Wort). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
DIES IST MIR BEWUSST LEIDER HABE ICH KEIN SCHWEIZER FORUM GEFUNDEN UND ICH DENKE BEIM IMPORTRECHT DIESES PRODUKTES SOLLTEN DIE GLEICHEN BESTIMMUNGEN GELTEN.
Tag SaschaCH,
also ich sehe da keine internationalen Gesetzesbestimmungen, die einem int. Güterkauf entgegenstünden.
Ob es schweizerische Bestimmungen solcher Art gibt, kann ich nicht sagen.
Es scheint mir aber doch alles auf zwei Dinge hinauszulaufen:
- Der Generalimporteur hat aus dem Vertrag mit dem Hersteller sicher einen Anspruch darauf, dass eben er exklusiv die Güter in der Schweiz vertreibt. Wenn der Hersteller dagegen verstößt, kann zunächst er dem Generalimporteur aus Vertrag haften.
- Gegen den deutschen Zwischenhändler und gegen den Außenseiter könnten wettbewerbsrechtliche Ansprüche, z. B. nach § 1 UWG bestehen, wenn dieses Vertriebsbindungssystem kartellrechtlich und auch sonst zulässig wäre und wenn der Bruch der Vertriebsbindung durch unlauterkeitsbegründende Momente begleitet wird (z.B. Schleichbezug, Strohmanngeschäfte usw.). Das ist aber schon ein gesteigert wettbewerbsrechtliches Thema.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 02.03.09, 16:16 Titel:
saschaCH hat folgendes geschrieben::
DIES IST MIR BEWUSST LEIDER HABE ICH KEIN SCHWEIZER FORUM GEFUNDEN UND ICH DENKE BEIM IMPORTRECHT DIESES PRODUKTES SOLLTEN DIE GLEICHEN BESTIMMUNGEN GELTEN.
Warum schreien Sie und wie kommen Sie auf die Idee, das schweizerisches und deutsches Recht gleich sein müßten? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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