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Verdienstausfall etc.

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:00    Titel: Verdienstausfall etc. Antworten mit Zitat

Wie kann man nach einem Zivilprozeß als Kläger (= Gewinner), Verdienstausfall, Fahrtkosten o.ä. einfordern? Formloses Schreiben an das Gericht?

In wieweit muss man Nachweise liefern? (als Selbständiger ?)
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idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Indem man eine sog. Kostenfestsetzung beantragt (vgl. §§ 103-107 ZPO). Dies geschieht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Kurz: Im Einzelnen hat man eine Zusammenstellung der festzusetzenden Kosten darzulegen und mit Nachweisen zu unterlegen verbunden mit dem Antrag, dass in dem Rechtsstreit "sowieso" Kostenfestsetzung verlangt wird.
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