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Hallo,
ich hoffe ich finde hier einige Tipps zum folgenden Problem...
vor 5 Wochen wurde ich mit dem Auto von der Polizei angehalten (in Niedersachsen)
Zwei Polizeibeamte stiegen aus, kamen zu mir und fragten nach FS und FZS.
Dann kam die Frage nach Alkohol oder Drogen, ich mit nein beantwortet.
Dann wurde ich gefragt ob ich schonmal was mit der Polizei zu tun hatte hinsichtlich Btm, ich mit ja beantwortet und die wollten sofort einen Urintest machen ... klappte nicht und die meinten das ich dann mit zur Wache muss ...
in dem Moment als sie einstiegen bin ich losgelaufen.
natürlich hat er noch meine Papiere.
Natürlich wissen die bzw. besteht der Verdacht das ich unter Btm-Einfluss stand, da ich auch erst im Septermber 08 nach bestandener MPU meinen FS wieder bekommen habe ... (Verlust aufgrund von Btm - nur Cannabis)
So,
ich wollte morgen früh zum Hausarzt zwecks Urintest und falls meine Werte gleich 0 sind würde ich umgehend zur Führerscheinstelle fahren (habe bis heute noch keine Post von denen bekommen)
Frage:Was blüht mir?
Was für Fragen könnten bei der Führerscheinstelle auftreten?
Wäre ein Rechtsanwalt sinnvoll?
Ich hatte in der Zwischenzeit schonmal mit einem Anwalt gesprochen, der meinte das mir normalerweise nicht viel passieren kann da ich auf der Flucht nicht mit dem PKW geflohen bin und auch die Beamten nicht körperlich verletzt habe ...
Wie sieht die Rechtslage aus?
Das Weglaufen vor der Polizei ist zwar nicht richtig; jedoch ist es keine strafbare Handlung. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Die Polizeibeamten hatten den Verdacht, dass Du unter BTM-Einfluss ein KFZ geführt hast. Um diesen Verdacht beweisfähig zu machen, ordneten Sie eine Urinprobe/Blutprobeentnahme an.
Da diese nicht erfolgt ist, da Du zu Fuß geflohen bist, besteht kein gerichtsverwertbarer Beweis hinsichtlich des Verdachts auf Führen eines KFZ unter BTM-Einfluss.
Hier hast Du, nach meiner Einschätzung, keine repressiven Maßnahmen oder Urteile zu befürchten.
Möglich könnte es sein, dass die Beamten einen Bericht an die Führerscheinstelle schreiben, mit der Bitte um Prüfung eines Drogen-screenings. Ob dies jedoch durchführbar ist, kann ich nicht sagen. Dazu fehlt mir die Erfahrung/die Kenntnis in diesem Bereich.
Persönliche Anmerkung:
Jedoch solltest Du Dir im Klaren sein, dass man unter BTM-Einfluss kein KFZ zu führen hat. Zum anderen finde ich Deine Bagatellisiereung "nur Cannabis" sehr fragwürdig.
danke für eure Antworten.
Nach diesem Vorfall habe ich meinen Konsum komplett eingestellt.
Das mit dem "nur Cannabis" sollte auch keine Bagatellisiereung sonder nur ein Vermerk (falls die Frage gekommen wäre, was ich an Btm konsumiert habe)
danke für eure Antworten.
Nach diesem Vorfall habe ich meinen Konsum komplett eingestellt.
Das mit dem "nur Cannabis" sollte auch keine Bagatellisiereung sonder nur ein Vermerk (falls die Frage gekommen wäre, was ich an Btm konsumiert habe)
Ich verstehe wirkich nicht wie jemand , der schon einmal seien Führerschein abgenommen wurde nochmals bekifft ein Fahrzeug führt? Das gesammte Raum und Zeitgefühl sowie die Reaktionszeit sind doch im Arsch, warscheinlich kichern die dann noch wenn sie ein Kind überfahren haben weil die Realität irreal ist.
Verantwortung =0
Hirnströme =0
Menschlichkeit =0
Gewissen= nicht vorhanden
Einsicht = Fremdwort _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Aber wenn der Vorgang dazu beigetragen hat, daß in Zukunft nicht mehr konsumiert wird, ist das ja auch schon was. Noch scheint ja niemand zu Schaden gekommen zu sein.
Mist haben wir doch in jungen Jahren alle mal gebaut.
Das gesammte Raum und Zeitgefühl sowie die Reaktionszeit sind doch im Arsch, warscheinlich kichern die dann noch wenn sie ein Kind überfahren haben weil die Realität irreal ist.
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