Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Krankschreiben Arzt hat geschlossen.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Krankschreiben Arzt hat geschlossen.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TheMirks
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:36    Titel: Krankschreiben Arzt hat geschlossen. Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe eine Frage.

Ab wann muss sich der Arbeitnehmer krankschreiben lassen? Was ist zu tun wenn der Arzt bei bestehender Behandlung nicht geöffnet hat. Um die Rechtslage zu erklären. Der Arbeitnehmer meldet sich am 1 Tag direkt per Telefon krank und möchte seinen Arzt aufsuchen aber dieser hat den ganzen Tag geschlossen und am nächsten Tag ebenso. Was ist zu tun, kann der Arbeitgeber wegen nun fehlender Krankmeldung das "Blaumachen" unterstellen und jemanden abmahnen oder kündigen?
Wie ist die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hat der Arzt keine Vertretung angegeben ?

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn keine Vertretung angegeben ist: Ärztlicher Notdienst deiner Region hilft weiter, notfalls auch die Hotline der Krankenkasse ("kassenärztlichen Notfalldienst").
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gesetzgeber sieht ab dem 3.Tag eine AU=Krankenschein vor, der AG kann aber durchaus ab dem 1.Tag eine verlangen.
Sehe aber nicht das Problem, am nächsten Tag zum Arzt und wenn man krank ist steht auf der AU arbeitsunfähig seit XX festgestellt am XY.
Ein einmaliges Vergehen dieser Art, sofern es keine AU für diesen Tag gibt, reicht nicht zur Kündigung sondern für eine Abmahnung.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TheMirks
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Darf der Arbeitnehmer die Krankmeldung einfach so am 1 Tag verlangen oder muss das im Vertrag festgelegt sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hab dazu was gefunden :

http://inhalt.monster.de/11730_de-de_p1.asp
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

TheMirks hat folgendes geschrieben::
Darf der Arbeitnehmer die Krankmeldung einfach so am 1 Tag verlangen oder muss das im Vertrag festgelegt sein?


Er darf einfach so verlangen Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte allerdings beachten, dass bei einer Erkrankung übers Wochenende eine AU fällig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man am WE eigentlich nicht arbeitet.

Der ärztliche Notdienst kann im übrigen nicht rückwirkend die AU ausstellen. Wird man heute krank und geht morgen erst hin, bekommt man auch erst ab morgen die AU.

Ein Hausarzt wird allerdings ohne Probleme Montags noch rückwirkend ab/für Freitag krankschreiben.

lg flipmow
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.