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Verfasst am: 02.03.09, 16:36 Titel: Krankschreiben Arzt hat geschlossen.
Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ab wann muss sich der Arbeitnehmer krankschreiben lassen? Was ist zu tun wenn der Arzt bei bestehender Behandlung nicht geöffnet hat. Um die Rechtslage zu erklären. Der Arbeitnehmer meldet sich am 1 Tag direkt per Telefon krank und möchte seinen Arzt aufsuchen aber dieser hat den ganzen Tag geschlossen und am nächsten Tag ebenso. Was ist zu tun, kann der Arbeitgeber wegen nun fehlender Krankmeldung das "Blaumachen" unterstellen und jemanden abmahnen oder kündigen?
Wie ist die Rechtslage?
Und wenn keine Vertretung angegeben ist: Ärztlicher Notdienst deiner Region hilft weiter, notfalls auch die Hotline der Krankenkasse ("kassenärztlichen Notfalldienst").
Der Gesetzgeber sieht ab dem 3.Tag eine AU=Krankenschein vor, der AG kann aber durchaus ab dem 1.Tag eine verlangen.
Sehe aber nicht das Problem, am nächsten Tag zum Arzt und wenn man krank ist steht auf der AU arbeitsunfähig seit XX festgestellt am XY.
Ein einmaliges Vergehen dieser Art, sofern es keine AU für diesen Tag gibt, reicht nicht zur Kündigung sondern für eine Abmahnung. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Man sollte allerdings beachten, dass bei einer Erkrankung übers Wochenende eine AU fällig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man am WE eigentlich nicht arbeitet.
Der ärztliche Notdienst kann im übrigen nicht rückwirkend die AU ausstellen. Wird man heute krank und geht morgen erst hin, bekommt man auch erst ab morgen die AU.
Ein Hausarzt wird allerdings ohne Probleme Montags noch rückwirkend ab/für Freitag krankschreiben.
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