Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Autounfall mit Folgeschäden des "Opfers"...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Autounfall mit Folgeschäden des "Opfers"...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:59    Titel: Autounfall mit Folgeschäden des "Opfers"... Antworten mit Zitat

hallo!
total dumm ausgedrück der threadname, aber ich wusste es nicht besser ;o)...

ich bin selbstständig im bereich der mediengestaltung - bereich videoerstellung etc... mich würde mal folgender fiktiver fall interessieren:

ANGENOMMEN (tatsächlich nicht passiert, interessiert mich nur^^) jemand wie ich wäre in einen unfall verwickelt worden... beispielsweise nun einem autounfall...

der schaden der durch diesen unfall entstanden ist, besteht aber nicht allein aus den zu schaden gekommenen gegenständen, sondern mögliche folgeschäden für das opfer...

mal zwei beispiele:

man hat videomaterial eines kunden bei sich und es passiert ein unfall bei dem die gegenseite schuld hat... nun ist dabei das eben aufgenommene videomaterial zerstört worden, wodurch nicht nur der eigentliche sachschaden entstanden ist, sondern der wohlmöglich noch viel wertvollere auftrag flöten gegangen ist, der mit dem materialverlust nicht mehr auszuführen ist...

oder selbiger fall, nur der selbstständige ist derart verletzt worden, das er schon angenommene aufträge nicht ausführen kann... dies wäre ja ebenfalls mit enormen wirtschaftlichen einbüßen verbunden...

zahlt sowas dann die haftplicht des unfallverursachers oder muss das opfer solche ausfälle selbst durch seine versicherung abdecken?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meiner Einschätzung würde in Fall 1 nur die Medienträger erstattet werden. Alles andere stellt ja nur fiktive Werte dar, die nicht in wirkliche Werte gefasst werden können. Die angenommenen Aufträge hätten ja auch durch andere Einflüsse nicht eingehalten werden können.

Andere Meinungen?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

nur fiktive werte... ich verstehe was du meinst...

und ja, natürlich hätten auch noch andere einflüsse zum nichtbeenden des projektes führen können... aber zählt hier tatsächlich "hätte, wenn und aber" - wenn es doch um einen konkreten auftrag ginge?!?

ich meine, angenommen das "opfer" hätte nun einen solchen auftrag zur aufnahme eines seminares erhalten... es plant im vorfeld alles, es fährt dort hin, es übernachtet wohlmöglich noch dort und nimmt halt alles auf... alles leistungen für die sich das "opfer" bezahlen lässt - natürlich nur wenn am ende ein produkt rauskommt... dieses produkt ist aber eben durch diesen unfall zum scheitern verurteilt... und trotz "hätte, wenn und aber", bestand bis dato keinerlei verdacht darauf, dass das projekt scheitern sollte...

fiktive werte verstehe ich so, das zb 1000 leute eine raubkopie eines programmes nutzen und man nun hochrechnet, wieviele dieser leute ohne der raubkopie wohlmöglich die software tatsächlich gekauft hätten - und welcher schaden dadurch nun entstanden ist...

aber hier geht es ja um konkrete aufträge die feststanden und erst durch diesen vorfall nicht zu erfüllen sind...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen habe ich ja nur eine Einschätzung gegeben. Smilie Im Grunde zählen solche Dinge zu Vermögensschäden, die zum Teil auch mit abgesichert wären.

Wie das in der Praxis aber genau aussieht, kann ich, mangels Erfahrung, hier leider nicht sagen. Deswegen hoffe ich noch auf andere Meinungen hierzu. Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

hehe...

ja, ich hoffe auch noch auf andere antworten... würde mich einfach mal interessieren, falls ich mal (ich hoffe doch mal nicht) in eine solche situation geraten sollte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Piratte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Also meine private Haftpflicht schließt Einkommenverluste bis zu einem bestimmten Betrag
mit ein. Allerdings wie gesagt: Privathaftpflicht, nicht Auto
_________________
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Denke auch die Datenträger wären versichert. Für das fehlende Backup deiner Daten wird die Versicherung nicht grade stehen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

fehlende backups sind klar...
doch wenn man gerade vom kunden wiederkommt, kann es ja noch gar keine backups geben... videomaterial wird ja 1:1 (zeitlich) überspielt... wenn man da nen ganzen tag aufnimmt, braucht man auch nen ganzen tag zum überspielen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüßte nicht wie man die Daten im Wert einschätzen soll. Genauso wird eine Versicherung das in den Klauseln drin zu stehen haben. Es gibt sicher eine Versicherung die man abschliessen kann für genau den Fall das solche Daten abhanden kommen.

Datenverlust ist unter normalen Umständen nicht versichert fürchte ich...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.