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Dolmetscher vor Gericht

 
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.09, 05:41    Titel: Dolmetscher vor Gericht Antworten mit Zitat

Gestern unterhielt ich mich mit einer mir völlig unbekannten Dame.
Sie behauptete, Dolmetscherin vor Gericht zu sein.
Im Laufe des Gesprächs erzählte sie eine Geschichte, dass in Frankfurt am Gericht eine andere Dolmetscherin gearbeitet habe, die überhaupt keine Zulassung gehabt hätte und dennoch dort hätte arbeiten dürfen. Sie sei für Englisch dort eingesetzt und hätte diese Sprache überhaupt nicht beherrscht usw. usf. Später sei sie aufgeflogen, aber sie sei nicht zur Verantwortung gezogen worden.

Wie funktioniert es bei Gericht, als Dolmetscher arbeiten zu können?
Welche Prüfungen / Nachweise muss man haben?
Wird sowas vom Gericht überprüft?
Muss man dort Urkunden in Kopie hinterlegen, dass man Prüfungen abgelegt hat?

Und: Ist es wahr, dass ein Dolmetscher, der z. B. in Frankfurt eine Zulassung bei Gericht hat, in Hamburg nicht praktizieren darf, weil seine Prüfungen hier nicht gelten?
Müsste er hier tatsächlich die Prüfungen noch einmal nachmachen und stimmt es, dass diese Prüfungen fast 1.000 € kosten?
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vertretet ihr alle keine Ausländer?? Geschockt
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Vertretet ihr alle keine Ausländer?? Geschockt

Ich vertrete keine!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 14:22    Titel: Re: Dolmetscher vor Gericht Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::

Wie funktioniert es bei Gericht, als Dolmetscher arbeiten zu können?

Man bringt der Service-Einheit Kalender, Kugelschreiber, etc mit, auf denen Werbung für das eigene Übersetzungsbüro steht. Wenn der Richter das nächste mal die Geschäftsstelle beauftragt einen Dollmetscher zu bestellen guckt der Urkundsbeamte auf den Kalender und sieht einen Ansprechpartner.

Questor hat folgendes geschrieben::

Welche Prüfungen / Nachweise muss man haben?
Wird sowas vom Gericht überprüft?
Muss man dort Urkunden in Kopie hinterlegen, dass man Prüfungen abgelegt hat?

Vor der Verhandlung wird der Übersetzer gefragt, ob er "allgemein vereidigt" ist. Wenn der Dolmetscher sich darauf beruft kann er direkt loslegen, tut er das nicht, wird er vor seiner Tätigkeit noch mal vom Richter vereidigt. (§ 189 GVG)

Questor hat folgendes geschrieben::

Und: Ist es wahr, dass ein Dolmetscher, der z. B. in Frankfurt eine Zulassung bei Gericht hat, in Hamburg nicht praktizieren darf, weil seine Prüfungen hier nicht gelten?
Müsste er hier tatsächlich die Prüfungen noch einmal nachmachen und stimmt es, dass diese Prüfungen fast 1.000 € kosten?

Wie gesagt, ich weiß nur von einem Eid, den der Dolmetscher ablegen muss. Dass es dafür eine Prüfung gibt wüsste ich jetzt nicht. Es dürfen ja auch UdGs dolmetschen, ohne vorher eine Prüfung abgelegt zu haben (§ 190 GVG). Die allgemeine Vereidigung findet vor dem Präsidenten des LGs statt. Ob der dann aber nur für seinen Bezirk vereidigen darf...???

Liebe Grüße

Winken
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 03.03.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön *Dienermach"
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne es nur so, dass zur Vereidigung der Abschluss einer entsprechend anerkannten Institution mitgebracht werden muss, um eben das Vorliegen der Befähigung zum Dolmetschen zu belegen. Dann wird die Vereidigung am Landgericht vorgenommen und der Dolmetscher darf sich dann öffentlich bestellt und beeidigt nennen.

Der Dolmetscher wird dann in ein entsprechendes Verzeichnis aufgenommen und bei Bedarf zu Verhandlungen hinzugezogen. Ebenso werden seine Kontaktdaten bei Bedarf an Dritte weitergegeben (z.b. für Eheschließungen, etc.)
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Vertretet ihr alle keine Ausländer??
Ich vertrete nur Ausländer, die deutsch sprechen. Cool
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Vertretet ihr alle keine Ausländer??
Ich vertrete nur Ausländer, die deutsch sprechen. Cool

Und wie sieht's mit Auslendern aus? Vertreten Sie die, z.B. bei arbeitsrechtlichen Fragen?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich. Und im Baurecht regelmäßig Außengeländer.Cool
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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