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Nebelscheinwerfer

 
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 14:11    Titel: Nebelscheinwerfer Antworten mit Zitat

Wenn die fahrzeugspezifisch vorhanden sind, gibt es dennoch eine Möglichkeit Tüv zu bekommen, wenn man die z.B. ausbaut, abklemmt oder so?

reparieren wäre eine Möglichkeit, aber wenn das zu teuer ist, lohnt sich das ja nicht an einem alten Auto.

Der Tüv Mensch sagt, das wäre ein erheblicher Mangel und es gäbe keine Plakette wennl die schon fahrzeugspezisch drangewesen sind.
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Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erinnere mich dunkel an meinen Fahrlehrer, der sagte, wenn eine Beleuchtungseinrichtung vorhanden ist, muss sie auch funktionieren, egal ob man sie benutzt oder nicht.
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ausbauen und fertig. Was nicht an/eingebaut ist wird auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfasst.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

juliusmaximus hat folgendes geschrieben::
Ausbauen und fertig. Was nicht an/eingebaut ist wird auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfasst.
Sowas wird vor allem bei den Bremsen interessant! Geschockt
Ich glaub nicht, daß es so einfach ist.
Falls das Fahrzeug vom Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis mit Nebelscheinwerfern bekommen hat, dann müssen die meiner Ansicht nach auch dran sein und funktionieren.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um die Nebelscheinwerfer.

Wenn ich sie abbaue und zum TÜV fahre fragt keine Nase nach ihnen. Wenn sie dran sind müssen sie natürlich funktionstüchtig sein.

Die Betriebserlaubnis gilt auch ohne Nebelscheinwerfer. Ist doch nur Zusatz und keine Pflichtausstattung.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schließe mich juliusmaximus an. Problematisch wird das eigentlich nur dann, wenn die Nebelscheinwerfer z.B. in die Hauptscheinwerfer integriert sind und sich demzufolge nicht ausbauen lassen. Einfach abklemmen wäre in der Tat unzulässig, was vorhanden ist, muss funktionieren. U.U. sind Löcher, die beim Ausbau entstehen, zur Vermeidung scharfer Kanten an der Frontpartie des Fahrzeugs mit den entsprechenden Kappen zu verschließen.

Nachtrag:
Da bei vorhandenen Nebelscheinwerfern die Beschaltung der Nebelschlussleuchte in Abhängigkeit vom Schaltzustand der Nebelscheinwerfer vorgesehen ist, muss dieses beim Ausbau derselben natürlich so geändert werden, dass sich die Nebelschlussleuchte nur noch zusammen mit dem Abblendlicht einschalten lässt.

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__53d.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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