Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.03.09, 20:22 Titel:
Ich erinnere mich dunkel an meinen Fahrlehrer, der sagte, wenn eine Beleuchtungseinrichtung vorhanden ist, muss sie auch funktionieren, egal ob man sie benutzt oder nicht.
Ausbauen und fertig. Was nicht an/eingebaut ist wird auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfasst.
Sowas wird vor allem bei den Bremsen interessant!
Ich glaub nicht, daß es so einfach ist.
Falls das Fahrzeug vom Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis mit Nebelscheinwerfern bekommen hat, dann müssen die meiner Ansicht nach auch dran sein und funktionieren. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Ich schließe mich juliusmaximus an. Problematisch wird das eigentlich nur dann, wenn die Nebelscheinwerfer z.B. in die Hauptscheinwerfer integriert sind und sich demzufolge nicht ausbauen lassen. Einfach abklemmen wäre in der Tat unzulässig, was vorhanden ist, muss funktionieren. U.U. sind Löcher, die beim Ausbau entstehen, zur Vermeidung scharfer Kanten an der Frontpartie des Fahrzeugs mit den entsprechenden Kappen zu verschließen.
Nachtrag:
Da bei vorhandenen Nebelscheinwerfern die Beschaltung der Nebelschlussleuchte in Abhängigkeit vom Schaltzustand der Nebelscheinwerfer vorgesehen ist, muss dieses beim Ausbau derselben natürlich so geändert werden, dass sich die Nebelschlussleuchte nur noch zusammen mit dem Abblendlicht einschalten lässt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.