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Anmeldungsdatum: 03.03.2009 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.03.09, 02:27 Titel: Verkauf von Fotos
Ich habe vor einiger Zeit Fotos im Internet verkauft,die ich selbst mal vor einer ganzen Weile gekauft habe.
Wie sich kürzlich herausstellte,gehören die Rechte einer Person,die mir einen Brief geschrieben hat indem steht das ich ihr einen ziemlich hohen Betrag innerhalb von zehn Tagen überweisen soll.
Daraufhin habe ich ihr eine Mail geschrieben auf die die Person bisher nicht geantwortet hat.
Mein Problem ist,dass ich dieses Geld auf gar keinen Fall aufbringen kann. Ich bin 19 Jahre und auf Ausbildungsplatzsuche.Ich wusste außerdem nicht,dass das nicht richtig ist die Fotos reinzustellen.
Ich habe angeboten das Geld in Raten abzuzahlen,aber wie gesagt,bisher kam keine Antwort. Da die Person mir mit einem Anwalt gedroht habe,habe ich jetzt Angst,da ich von so etwas überhaupt keine Ahnung habe und sich die Summe auch noch verdreifacht wenn ich bis zum genannten Datum nicht überwiesen habe.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen denn ich bin echt verzweifelt.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen denn ich bin echt verzweifelt.
So verzweifelt, dass das "Wichtig! Vor dem Schreiben unbedingt lesen" ungelesen bleibt.
Welche Rechte gehören einer anderen Person? Kann in dem Fall ja nur das Urheberrecht sein. (Und: Ist das sicher?) Das hat aber noch nichts mit dem Verwertungsrecht zu tun. Wie kam denn die Person, von der die Fotos ursprünglich gekauft wurden, an die Fotos? Wenn das rechtmäßig verlief, dann sieht die Sache etwas entspannter aus. _________________ Feed Ally McBeal!
Kann in dem Fall ja nur das Urheberrecht sein. (Und: Ist das sicher?)
Oder aber jemand, dem ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
gargamel111 hat folgendes geschrieben::
Wie kam denn die Person, von der die Fotos ursprünglich gekauft wurden, an die Fotos? Wenn das rechtmäßig verlief, dann sieht die Sache etwas entspannter aus.
Aber auch nur etwas.
Angenommen derjenige, von dem die Bilder bzw. Nutzungsrechte an den Bildern gekauft wurden, hätte selbst ein einfaches Nutzungsrecht erworben um die Bilder auf seiner Seite zu veröffentlichen, so hätte er die Bilder zwar nicht weiter verkaufen dürfen, hat dies aber getan. Der Urheber/Rechteinhaber wird sich dann natürlich zunächst an denjenigen halten, der die Bilder nun zusätzlich veröffentlicht. Dieser könnte dann wiederum denjenigen, von dem er die Bilder gekauft hat, in Regreß nehmen.
Angenommen mit dem Kauf der Bilder/Nutzungsrechte ist alles in Ordnung, dann käme es aber noch darauf an, in welchem Umfang Nutzungsrechte eingeräumt worden sind und für welche Nutzungsarten.
Wäre beispielsweise ein Nutzungsrecht am Bild für eine Veröffentlichung in einem Printmedium (z.B. Flyer) eingeräumt worden, wäre eine Veröffentlichung im Internet schon ein Urheberrechtsverstoß. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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