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Pflicht der Meldung bei dem Vermieter?

 
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heckenschere
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Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:11    Titel: Pflicht der Meldung bei dem Vermieter? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich ziehe mit meinem Unternehmen um. Da ich bereits im Rentenalter bin, möchte ich den Betrieb von zu hause aus weiterführen und will daher die Postanschrift auf meine aktuelle Wohnanschrift umlegen. Des weiteren habe ich eine Werkstatt die erhalten bleibt und die offizielle Adresse des Unternehmens darstellt. Ist man verpflichtet dem Vermieter mit zuteilen, dass man die Postanschrift auf seine private Wohnanschrift umlegt?

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen
Heckenschere
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter ist berechtigt, so viel Post zu empfangen wie er will und aus welchem Grund er will. Wenn er allerdings ein Firmenschild an den Briefkasten klebt, könnte es Streit geben, in welchem Ausmaß der Vermieter eine gewerbliche Nutzung der Wohnung dulden muss. Natürlich darf der Mieter auch zu hause berufstätig sein, aber wenn die Wohnung zum Büro wird, könnte es da Abgrenzungsschwierigkeiten geben, vor allem, wenn dann noch Kundenverkehr dazu kommt.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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heckenschere
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Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Ich würde kein Schild an der Tür/Postkasten haben und auch kein Kundenverkehr haben.
Lediglich die Post würde statt zur Werkstatt, zu meiner Wohnungsadresse geschickt werden. Jedoch habe ich vor, in meiner Wohnung ein Zimmer als Büro einzurichten. Ich würde von hier per Telefon/Fax/Post Aufträge entgegen nehmen und auch das Unternehmen leiten. Nur die Produktion ist in der Werkstatt.
Wie ist dann die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen
Heckenschere
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist nicht genehmigungspflichtig, seinen Beruf von zu hause aus auszuüben. Auch die Einrichtung eines Büros zu diesem Zweck ist umstandslos möglich.
Ein Rechtsanwalt z.B. wird in einem privaten Büroraum auch berufliche Schreibarbeit durchführen und auch mit Mandanten telefonieren dürfen. Wenn er aber seine Kanzlei in der Wohnung einrichtet, wird's kritisch. Viele Journalisten und die meisten Schriftsteller arbeiten zu hause und müssen sich das auch nicht genehmigen lassen. Ein großer Teil der Lehrertätigkeit findet auch zu hause statt.
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heckenschere
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Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Beantwortung.
Damit íst meine Frage geklärt.
Erste Erfahrung mit diesem Forum: sehr positiv! Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Heckenschere
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