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Verfasst am: 04.03.09, 10:58 Titel: Steuerliche Behandlung von Betriebskostenrückzahlung
Ich komme zu keinen richtigen Ergebnis bei folgenden Problem:
Ein Mietvertrag läuft zum 31. März 2009 aus. Mein Mieter wird für diesen Zeitraum eine Betriebskostenrückzahlung zu erwarten haben. Bisher habe ich die Rückzahlung unmittelbar mit Übergabe der Abrechnung für den Abrechnungszeitraum im März des Folgejahres beglichen. Diese Rückzahlung habe ich dann im nächsten Jahr steuerlich geltend gemacht.
Grund: Die Beträge sind erst dann steuerlich geltend zu machen, in dem Jahr wo sie angefallen sind. Damit fällt auch die Rückzalung an den Mieter, steuerlich gesehen, tatsächlich erst im Folgejahr an.
Soweit die Vermietung Fortbestand hat konnte ich die Rückzahlungen mit den Mieteinnahmen verrechnen.
Nun aber:
Für die Restlaufzeit des Mietvertrages (1.1. - 31.3.2009) wird die Abrechnung (Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2009) mir bis Ende März 2010 vorliegen.
Da ich aber 2010 keine Mieteinahmen, wegen der Beendigung des Mietverhältnisses, erzielen werde, kann ich die Rückzahlung der Betriebskosten aus 2009 in 2010 auch nicht verrechnen.
Mal ins Blaue: Die Rückzahlung mit Abfluss in 2010 dort als Ausgabe zu behandeln und kann dann mit Einkünften aus anderen EInkunftsarten verrechnet werden. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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